Amoklauf in Graz: Welche Lehren müssen wir jetzt ziehen?

Amoklauf in Graz: Welche Lehren müssen wir jetzt ziehen?
Löwenstein, Deutschland - Am 10. Juni 2025, nach einem tragischen Amoklauf in Graz, werden erste Lehren bezüglich Waffengesetzen und -psychologie gezogen. Die Bluttat, die zahlreiche Menschenleben forderte, wirft Fragen zu den aktuellen Regelungen im Umgang mit Schusswaffen auf. Es wird zunehmend deutlich, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen möglicherweise nicht ausreichend sind, um solche Tragödien zu verhindern. Ein zentraler Aspekt dieser Debatte ist die Notwendigkeit eines psychologischen Gutachtens für Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass.
Wie die FAZ berichtet, wird empfohlen, die Verfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zu überdenken. Gegenwärtig umfasst das Waffengesetz in Österreich seit dem 1. Juli 1997 die Forderung nach einem psychologischen Gutachten zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses. Dieser Prozess wurde eingerichtet, um die emotionale Stabilität, soziale Anpassungsfähigkeit, Selbstkontrolle und Risikobereitschaft der Antragsteller zu evaluieren.
Psychologisches Gutachten als Schlüssel zur Sicherheit
Das psychologische Gutachten wird von der zuständigen Behörde, sei es der Bezirkshauptmannschaft oder der Bundespolizeidirektion, erstellt. Wie weiter erläutert wird, beinhaltet die Verlässlichkeitsprüfung in zwei Phasen eine etwa 1,5 bis 2 Stunden dauernde Untersuchung. Diese Tests bestehen aus einem Fragebogen über Lebenslaufdaten und computergestützten Tests, die wichtige persönliche Einstellungen erfassen. Der Antragsteller muss zudem ein persönliches Gespräch führen, in dem er seine Absicht, eine Waffe zu besitzen, erläutert.
Im Fall eines positiven Ergebnisses wird das Gutachten sofort oder innerhalb von zwei Tagen an den Antragsteller versendet. Sollte das Ergebnis jedoch negativ ausfallen, gibt es zwei Optionen: Entweder eine weiterführende Untersuchung mit genauerer Nachbesprechung oder die Beendigung der Begutachtung, wobei die Daten vertraulich bleiben. Interessanterweise haben Antragsteller das Recht, Einblick in ihre eigenen Daten und Testergebnisse zu erhalten, es sei denn, es handelt sich um behördliche Zuweisungen.
Kosten und Tipps für die Untersuchung
Die Kosten für den Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses betragen € 236,- zuzüglich 20 % USt. Für eine weiterführende Untersuchung fallen € 270,- plus 20 % USt an. Sollte eine Begutachtung bei Auffälligkeiten notwendig sein, werden Kosten von € 506,- zuzüglich 20 % USt fällig. Diese Beträge sind vor der Untersuchung bar zu entrichten.
Im Hinblick auf die Vorbereitung auf den Termin gibt es einige konkrete Hinweise. Antragsteller sollten am Abend vor der Untersuchung auf Alkohol verzichten, nur ärztlich verordnete Medikamente einnehmen und sicherstellen, dass sie ihren amtlichen Lichtbildausweis sowie gegebenenfalls ihre Brille mitbringen. Pünktlichkeit ist ebenfalls wichtig: Wer verhindert ist, sollte seinen Termin rechtzeitig absagen.
Die tragischen Ereignisse in Graz sind ein Weckruf für die Gesellschaft und die Politik. Es ist erforderlich, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Waffengesetzes überdacht und gegebenenfalls verschärft werden, um zukünftige Gewalttaten zu verhindern. Die Debatte um den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und die notwendige psychologische Überprüfung wird in den kommenden Wochen mit Sicherheit weiter intensiv geführt werden.
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Ort | Löwenstein, Deutschland |
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