Im Januar 2026 wird ein neuer Beruf in der sächsischen Landeskirche eingeführt: der Pfarrreferent. Am 4. Januar wurde Andreas Korb als erster und bislang einziger Pfarrreferent offiziell eingeführt und ist nun an der Kirchgemeinde Schönheide im Westerzgebirge tätig. Diese Einführung erfolgt als Reaktion auf den Mangel an Bewerbungen für Pfarrstellen, insbesondere in Randlagen, wo die Pfarrstelle in Schönheide mehrere Jahre unbesetzt war.
Pfarrreferenten sind befugt, die Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung zu übernehmen und dürfen hierbei den Talar tragen. Im Gegensatz zu den traditionellen Pfarrern gibt es jedoch einige wesentliche Unterschiede. So müssen Pfarrreferenten nicht im Pfarrhaus wohnen, sollten sich jedoch in räumlicher Nähe zur Beauftragung aufhalten. Zudem sind sie keine Mitglieder des Kirchenvorstands und übernehmen keine Führungsposition in der Pfarrgemeinde.
Unterschiede zum traditionellen Pfarrdienst
Die Anstellung von Pfarrreferenten erfolgt privatrechtlich und unterscheidet sich damit grundlegend von den beamtenähnlichen Dienstverhältnissen der Pfarrer. Für die Berufung als Pfarrreferent sind keine einheitlichen Ausbildungswege vorgeschrieben. Stattdessen sind mehrjährige Tätigkeiten im Prädikantendienst oder als Diakon mit Wortverkündigung sowie eine anerkannte Seelsorgeausbildung erforderlich. Das Ziel des neuen Pfarrreferentengesetzes ist die Erhöhung der Aufgabenübernahme durch engagierte und theologisch ausgebildete Gemeindeglieder, um die Gemeindearbeit nachhaltig zu stärken, insbesondere in unterversorgten Regionen.
Der Sächsische Pfarrverein äußerte sich skeptisch zu dieser neuen Berufsgruppe und merkt an, dass einige Fragen noch ungeklärt bleiben, was zu Unsicherheiten in den Gemeinden führt. Während die Einführung des Berufsfeldes Politik und Gesellschaft bewegt, gibt es auch im Umfeld der Diakonie einige Veränderungen zu verzeichnen.
Aktuelle Entwicklungen in der Diakonie
Im Bereich der Diakonie Sachsen wurden zahlreiche Verbesserungen für Beschäftigte aufgezeigt, welche aus der Entgeltrunde 2023 und 2024 hervorgehen. Noteworthy sind die neuen Zulagen, die seit dem 1. Mai 2023 für Praxisanleitungen, Palliativ-Care, Wundmanagement sowie Intensivpflege zur Verfügung stehen. Außerdem wurde der Nachtzuschlag ab dem 1. Januar 2024 von 15% auf 25% erhöht. Anpassungen in der Urlaubsregelung beinhalten, dass der Urlaubsanspruch im laufenden Jahr vollständig ausgeschöpft werden muss.
Die neuen Gesetzesentwürfe beinhalten auch eine Überarbeitung der Eingruppierungsordnung für Gemeindepädagoginnen und -pädagogen, was sowohl Verbesserungen als auch einige unveränderte Gehälter zur Folge hat. Anträge auf Höhergruppierung sind für Hochschulabsolventen ab Dezember 2025 möglich, was den Druck auf die bestehenden Einrichtungen weiter erhöhen könnte. Diese Veränderungen deuten auf die dynamische Transformation der kirchlichen Strukturen und der damit verbundenen Berufsbilder hin.
Auf institutioneller Ebene gab es in den letzten Jahren auch zahlreiche Anpassungen und Änderungen am Kirchengesetz, welche die Rahmenbedingungen für den Pfarrdienst regeln. Letzte Änderungen traten am 5. Dezember 2023 und am 13. November 2024 in Kraft und betreffen detaillierte Aspekte des Pfarrdienstverhältnisses und die Rahmenbedingungen der Ordination, die auf Lebenszeit angelegt sind. Diese Regelungen sind essenziell für die Ausgestaltung des kirchlichen Lebens und der Dienste innerhalb der Landeskirche.
Insgesamt steht die sächsische Landeskirche an einem Wendepunkt, der sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Gemeinden und die gläubigen Menschen mit sich bringt. Die Entwicklungen zeigen, dass Anpassungen an angespekte gesellschaftliche Veränderungen und an Anforderungen bestehen müssen, um die kirchliche Arbeit auch in Zukunft nachhaltig zu sichern. Mehr Informationen über diese Initiativen finden sich in den ausführlichen Berichten auf Sonntag Sachsen, VKM Sachsen und Kirchenrecht EKD.