Gemeinden im Oberen Murrtal stärken Standesämter durch neue Vereinbarung!

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Großerlach und Nachbargemeinden schließen Vereinbarung zur gegenseitigen Vertretung im Personenstandswesen. Dienstbeginn: 3.10.2025.

Großerlach und Nachbargemeinden schließen Vereinbarung zur gegenseitigen Vertretung im Personenstandswesen. Dienstbeginn: 3.10.2025.
Großerlach und Nachbargemeinden schließen Vereinbarung zur gegenseitigen Vertretung im Personenstandswesen. Dienstbeginn: 3.10.2025.

Gemeinden im Oberen Murrtal stärken Standesämter durch neue Vereinbarung!

Am 3. Oktober 2025 unterzeichneten die Kommunen im Oberen Murrtal eine bedeutende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben im Personenstandswesen im Vertretungsfall. Die beteiligten Gemeinden sind die Stadt Murrhardt sowie die Gemeinden Sulzbach an der Murr, Großerlach und Spiegelberg. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine gegenseitige Vertretung der Standesämter in Fällen wie Urlaub oder Krankheit zu gewährleisten.

Mit dieser Vereinbarung erhalten die Standesbeamten der beteiligten Kommunen die Möglichkeit, sich gegenseitig zu vertreten, ohne dass hierfür gesonderte Abmachungen erforderlich sind. Durch diese Regelung wird Flexibilität geschaffen und die gegenseitige Unterstützung unter den Standesämtern gefördert, was besonders für kleinere Gemeinden von großer Bedeutung ist. Die Bürgermeister von Spiegelberg und Großerlach haben die Wichtigkeit dieser Unterstützung betont, während die Bürgermeisterin von Sulzbach an der Murr die Stärkung der Aufgabenerfüllung hervorhob.

Details zur Vereinbarung

Die unterzeichnete Vereinbarung besagt, dass die Beschäftigten der Standesämter bei ihren jeweiligen Gemeinden bleiben und deren Weisungen unterliegen. Dennoch können sie im Falle einer Verhinderung Aufgaben für die Nachbargemeinden übernehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass jede Kommune ihren eigenen Standesamtsbezirk behält, sodass kein gemeinsamer Bezirk gebildet wird. Der Bürgermeister von Murrhardt dankte den Nachbargemeinden für deren Unterstützung in der Vergangenheit.

Personenstandsrecht im Fokus

In diesem Zusammenhang kommt auch das Personenstandsrecht ins Spiel, das ein komplexes Regelwerk aus verschiedenen Rechtsbereichen umfasst, darunter Familienrecht, Internationales Privatrecht und Staatsangehörigkeitsrecht. Ein umfassendes Handbuch zum Personenstandsrecht stellt diese Regelungen systematisch dar und ist eine wertvolle Hilfe für die Standesbeamten und deren Aufsichtsbehörden. Es beinhaltet Praxisbeispiele, Muster sowie eine Fundstellen- und Quellensammlung, die für die tägliche Arbeit hilfreich sind.

Das Handbuch behandelt alle Aspekte des Personenstandsrechts und ist so gestaltet, dass es sowohl während als auch nach der Ausbildung als Lehr- und Nachschlagewerk dient. Es bietet praktische Arbeitshilfen zur Führung der Personenstandsregister, die Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister umfassen. Diese umfassende Darstellung ist besonders wichtig für jene, die in der Verwaltung arbeiten und häufig mit komplexen Fragestellungen konfrontiert sind.

Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um die Effizienz und Unterstützung zwischen den Standesämtern im Oberen Murrtal zu fördern, und zeigt ein starkes Gemeinschaftsgefühl unter den beteiligten Kommunen.