Berglen bleibt kalt: Kein Fernwärmenetz in Sicht für die Gemeinde!

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Berglen hat keine Aussicht auf ein Fernwärmenetz. Die kommunale Wärmeplanung soll erneuerbare Energien bis 2045 fördern.

Berglen hat keine Aussicht auf ein Fernwärmenetz. Die kommunale Wärmeplanung soll erneuerbare Energien bis 2045 fördern.
Berglen hat keine Aussicht auf ein Fernwärmenetz. Die kommunale Wärmeplanung soll erneuerbare Energien bis 2045 fördern.

Berglen bleibt kalt: Kein Fernwärmenetz in Sicht für die Gemeinde!

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ist die Gemeinde Berglen verpflichtet, die Wärmeversorgung zukunftsfähig zu gestalten. Diese Planungen rücken die Notwendigkeit in den Fokus, die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Allerdings wird von der Verwaltung sowie der Syna, einem Energieanbieter, geschätzt, dass Berglen nicht für den Anschluss an ein Fernwärmenetz geeignet ist. Derzeit existieren in der Gemeinde, die aus 21 Orten und Weilern besteht, keine Fernwärmeversorgungen, was die Umsetzung eines solchen Netzes erheblich erschwert.

Alle Kommunen in Deutschland, einschließlich Berglen, müssen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Diese Planung dient nicht nur der Dekarbonisierung, sondern auch der Sicherstellung einer stabilen Wärmeversorgung und der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Zudem zielt sie darauf ab, die Energiekosten zu senken. Die Planung untersucht, ob ein Nah- oder Fernwärmenetz vor Ort realisierbar ist und bietet dabei Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Informationen über die Chancen eines solchen Netzes in ihrer Nachbarschaft zu erhalten. Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Wärmeplanungsgesetz vorgesehen, sodass die Einwohner die Ergebnisse einsehen und Rückmeldungen geben können.

Die Schritte der kommunalen Wärmeplanung

Die Details der kommunalen Wärmeplanung umfassen mehrere Schritte, die in der Regel alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen. Die Kommunen müssen unter anderem folgende Fragen klären:

  • Welche Gebäude gibt es?
  • Wie werden sie beheizt?
  • Wie hoch ist der Heizenergiebedarf?
  • Wie alt sind die Heizungsanlagen?

Die Planung führt zu einer Bestandsanalyse der aktuellen Wärmebedarfe und der vorhandenen Infrastruktur. Darauf aufbauend wird das Potenzial für erneuerbare Energien und Abwärme untersucht. Die abschließende Umsetzungsstrategie sollte die Erreichung der übergeordneten Ziele ermöglichen, wobei die Gemeinde Berglen in der Diskussion über die Möglichkeit eines Wärmenetzes bislang keine Fortschritte verzeichnen kann.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Gesetzlich ist im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) festgelegt, dass ab 2024 nur noch das Heizen mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erlaubt sein wird. Dieses Gesetz wird eng mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft, sodass Regelungen für neue Heizungen erst nach Präsentation der kommunalen Wärmeplanung gelten.

Obwohl Berglen zur Wärmeplanung verpflichtet ist, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation mit den Hürden des bestehenden Infrastruktursystems und der Vielzahl an einzelnen Orten vor Ort entwickeln wird. Eine Anschlussverpflichtung an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz kann durch kommunale Satzungen entstehen, jedoch bleibt dies in der aktuellen Diskussion der Gemeinde ein offenes Thema.

Angesichts der Herausforderungen der kommunalen Wärmeplanung wird die Gemeinde weiter daran arbeiten müssen, geeignete Lösungen zu finden, um die Energieversorgung der Zukunft zu gestalten. Ein Fernwärmenetz scheint dabei vorerst nicht in Aussicht zu sein.

Für weiterführende Informationen über die kommunale Wärmeplanung und die damit zusammenhängenden Prozesse klicken Sie bitte auf die Links: ZVW und Verbraucherzentrale NRW.