Skandal in Auenwald: Vandalen verwüsten Garten und töten Walnussbaum!
Unbekannte Täter beschädigten am 1. Oktober 2025 in Auenwald-Däfern ein Gartengrundstück. Polizei sucht Zeugen.

Skandal in Auenwald: Vandalen verwüsten Garten und töten Walnussbaum!
Am Mittwoch, den 1. Oktober 2025, kam es in Auenwald-Däfern zu einem rücksichtslosen Akt des Vandalismus. Unbekannte Täter betraten zwischen 11:00 und 15:00 Uhr ein Gartengrundstück in der Weinbergstraße und beschädigten mehrere Gegenstände. Besonders ins Auge fiel der angerichtete Schaden am Walnussbaum des Besitzers, dessen Zustand nun besorgniserregend ist. Zusätzlich wurden Gartenstühle, eine Feuertonne und ein Rasenmäher in Mitleidenschaft gezogen, was zu einem geschätzten Gesamtschaden von etwa 300 Euro führte. Die Polizei hat inzwischen Ermittlungen eingeleitet und sucht Zeugen, die Hinweise zu den Vandalen geben können. Zeugen werden gebeten, sich unter der Nummer 07191 9090 zu melden, um zur Aufklärung des Vorfalls beizutragen.
Die Schädigung eines Walnussbaums wirft auch rechtliche Fragen auf, die für die Anwohner von Bedeutung sind. Der Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, den Baum nicht zu beschneiden, außer sein Überhang beeinträchtigt die Nutzung des Nachbargrundstücks erheblich. Laut § 910 BGB dürfen Nachbarn Wurzeln oder herüberragende Zweige von Bäumen auf ihrem Grundstück abschneiden, wenn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt wurde und diese nicht eingehalten wurde. Evergreen, mit dem Baum verbundenen Herausforderungen wie herabfallendes Laub oder Früchte, die möglicherweise Schäden an Fahrzeugen verursachen könnten, sind ebenfalls zu beachten. Diese könnten eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen und sind unter bestimmten Umständen als Gründe für einen Rückschnitt legitim.
Rechtliche Perspektiven für Baum-Eigentümer
Die Problematik der Baumbeschneidung wird umso komplizierter durch die Tatsache, dass in einigen Fällen eine Baumschutzsatzung greifen kann. Diese könnte den Rückschnitt einschränken, wenn die Gesundheit des Baumes gefährdet wäre. Ein Walnussbaum, der durch Vandalismus geschädigt wurde, könnte möglicherweise dennoch unter die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten eines Baumeigentümers fallen. Bei Sturmschäden oder solchen, die durch Vandalismus entstehen, könnte eine allgemeine Haftpflichtversicherung zu einer Erstattung führen, sollte das Grundstück oder andere Eigentümer durch den Baum geschädigt werden. Die Verantwortung für den Baum bleibt jedoch grundsätzlich beim Eigentümer, was im Fall von Vandalismus eine zusätzliche Belastung darstellt.
In Anbetracht dieser rechtlichen Aspekte ist es wichtig für Grundstückseigentümer, sich der Rechte und Pflichten bewusst zu sein, die mit der Pflege von Bäumen verbunden sind. Eine proaktive Kommunikation mit den Nachbarn kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Konflikte zu lösen. Neben dem rechtlichen Schutzelement bleibt es jedoch das Hauptanliegen, die jeweilige Umgebung friedlich und im Einklang mit allen Nachbarn zu gestalten, was im aktuellen Fall umso mehr von Bedeutung ist.