Ein 32-jähriger Audi-Fahrer wurde am Sonntag in Aspach, gelegen im Rems-Murr-Kreis, von der Polizei gestoppt. Der Fahrer fiel zuvor durch seine unsichere Fahrweise auf: Er fuhr in Schlangenlinien und geriet dabei mehrfach auf die Gegenfahrbahn. Ein Zwischenfall mit einem Bordstein verstärkte den Verdacht der Beamten. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei starken Alkoholgeruch fest, der auf einen übermäßigen Konsum hindeutete.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von rund 2,3 Promille. Unter diesen Umständen wurde der Fahrer zur Blutentnahme einem Arzt vorgestellt. Doch der Mann leistete Widerstand gegen die Maßnahme. Um die Blutentnahme durchführen zu können, war es erforderlich, ihn von mehreren Beamten fixieren zu lassen. Die Polizei hat die weiteren Ermittlungen an das Revier Backnang übergeben und ruft Verkehrsteilnehmer, die die Fahrweise des Mannes beobachtet oder möglicherweise gefährdet wurden, dazu auf, sich unter der Telefonnummer 07191/9090 zu melden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Promillegrenzen für Autofahrer sind klar definiert. Laut dem ADAC gelten folgende Regelungen: Ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille gilt für alle Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren. Ab 0,3 Promille kann es bei Ausfallerscheinungen zu einer relativen Fahruntüchtigkeit kommen. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille ist man strafbar und es gilt die absolute Fahruntüchtigkeit.
Besonders schwerwiegende Konsequenzen hat der Vorfall für den Audi-Fahrer, der mit einem Wert von 2,3 Promille weit über der Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte ihm nicht nur der Führerschein entzogen werden, sondern auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) drohen, welche ab 1,6 Promille verpflichtend ist.
Zusätzlich sollte beachtet werden, dass die Versicherung bei Unfällen unter Alkoholeinfluss zwar zahlen kann, allerdings bis zu 5000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer verlangen kann. Hierbei könnte es für den Fahrer besonders teuer werden.
Der Vorfall in Aspach verdeutlicht die Gefahren des Alkoholkonsums im Straßenverkehr und die damit verbundenen rechtlichen Risiken für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.