Im Herbst 2021 trat in Baden-Württemberg das Gesetz zur ganztägigen Betreuung in Kraft, das nun in den nächsten Jahren weitreichende Veränderungen mit sich bringt. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler eingeführt, der zunächst für Erstklässler gilt und bis 2029/30 schrittweise auf alle Klassenstufen, einschließlich der Viertklässler, ausgeweitet wird. Diese Entwicklungen sollen auch in Alfdorf, einer Gemeinde in der Region, vorangetrieben werden.
Die Gemeinde Alfdorf hat Anfang 2024 mit der Ausarbeitung konkreter Pläne für die Ganztagsbetreuung begonnen und beantragt hierbei Fördergelder. Eltern sind dabei gefragt, aktiv an der Gestaltung der zukünftigen Betreuung ihrer Kinder mitzuwirken. Laut ZVW sollen die Anliegen der Eltern in das Konzept der Ganztagsbetreuung einfließen, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden.
Rechtsanspruch und Angebote
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst acht Stunden an allen fünf Werktagen der Woche, unabhängig davon, ob die Kinder eine Regelgrundschule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgelegt und gibt den Familien die Möglichkeit, ihre Kinder die gesamte Woche über betreuen zu lassen. Das Schulamt BW hebt hervor, dass auch in den Schulferien, mit einigen Ausnahmen, Betreuungsangebote zur Verfügung stehen werden.
Die Ganztagsbetreuung wird nicht kostenlos sein; Eltern müssen mit Kosten rechnen, während Bund und Land Baden-Württemberg die Kommunen finanziell beim Ausbau der Angebote unterstützen. Insgesamt stehen 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau und 2,5 Milliarden Euro für laufende Kosten zwischen 2026 und 2029 bereit. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Kommunen, insbesondere in ländlichen Regionen wie Alfdorf, die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können, da es bereits Bedenken und Unsicherheiten bezüglich der praktischen Umsetzung gibt.
Herausforderungen und Mitbestimmung
Bildungsexperten sehen in der Einführung der Ganztagsbetreuung signifikante Vorteile, jedoch auch Herausforderungen, insbesondere in ländlichen Regionen. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen Ganztagsschulen und Halbtagsschulen zu wählen, was ihnen eine gewisse Flexibilität bietet. Die Möglichkeit, Anträge auf die jeweiligen Betreuungsmodelle zu stellen, wurde ebenfalls betont, so dass Familien auf ihre individuellen Bedürfnisse reagieren können. SWR informiert, dass die Teilnahme am Unterricht jedoch weiterhin Pflicht bleibt.
Mit der Einbeziehung der Eltern in die Planungen zur Ganztagsbetreuung in Alfdorf wird ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines bedarfsgerechten und effektiven Betreuungssystems gesetzt. Der Dialog zwischen Gemeinde und Familien ist entscheidend, um eine positive Entwicklung für die kommenden Jahre zu gewährleisten und möglichen Klagen von Eltern vorzubeugen, die aus der Umsetzung des Rechtsanspruchs entstehen könnten.