Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern in Alfdorf ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für ihre Grundschüler. Dies wurde auf einer Infoveranstaltung in der Alten Halle, geleitet von Bürgermeister Ronald Krötz, bekannt gegeben, an der rund 100 interessierte Bürger teilnahmen. Ziel ist es, Eltern in den Entscheidungsprozess einzubeziehen, um das zukünftige Betreuungsangebot zu gestalten. Eine Umfrage wird in der kommenden Woche online auf der Webseite der Gemeinde bereitgestellt, damit die Eltern ihre Prioritäten angeben können, sodass der Gemeinderat eine fundierte Diskussionsgrundlage erhält. Laut Gmünder Tagespost bleibt die bisherige Kernzeitbetreuung in den ersten Schuljahren für die Übergangszeit erhalten.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erfolgt stufenweise. Die Regelung, die am 16. Juli 2025 in Kraft tritt, sieht vor, dass jährlich eine weitere Klassenstufe bis zum Schuljahr 2029/30 hinzukommt. Ab dem kommenden Schuljahr wird an der Alfdorfer Schlossgartenschule ein Angebot an drei Tagen pro Woche von je sieben Stunden bereitgestellt. Ferienbetreuung wird ebenfalls angeboten, mit nur 20 Schließtagen pro Jahr, zudem können Eltern diese unabhängig von einer Ganztagsanmeldung buchen. Bürgermeister Krötz erklärte, dass für diese Maßnahme eine enge Kooperation mit den umliegenden Gemeinden Welzheim und Kaisersbach angestrebt wird, um die Ferienbetreuung zu erweitern.
Betreuungsangebote und Kosten
Für die Betreuung bis 15 Uhr an der Alfdorfer Schule müssen Eltern mit Kosten von 174 Euro pro Monat rechnen. Ab dem Schuljahr 2027/28 haben sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Betreuungsvarianten zu wählen. Diese beinhalten:
- Nur Schulunterricht (7.30 bis 11.50 Uhr).
- Unterricht und Kernzeit bis 13 Uhr (54 Euro pro Monat).
- Ganztagsbetreuung an drei Tagen bis 14.30 Uhr, inklusive Mittagessen und Lernzeit.
- Zusatzbetreuung bis 15.30 Uhr (126 Euro pro Monat).
Das Mittagessen ist freiwillig und wird voraussichtlich etwa fünf Euro kosten. Ein besonders attraktives Angebot könnte sich ergeben, wenn mindestens 25 Anmeldungen für die Ganztagsbetreuung vorliegen, da diese dann kostenlos wäre.
Einfluss des neuen Gesetzes
Das neue Gesetz zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zielt darauf ab, eine Betreuungslücke nach der Kita bei der Einschulung zu schließen. Eltern können das Angebot nach eigenem Ermessen nutzen. Die Finanzierung und der Ausbau dieser Betreuungsplätze werden bundesweit mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro unterstützt, um die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen und voranzutreiben. Die Bundesregierung plant eine schrittweise Entlastung der Länder, mit einem Ziel, die Betriebskosten der Ganztagsbetreuung zu decken.
Die ersten Schritte zur Vorbereitung dieser Maßnahmen wurden bereits im Herbst 2021 mit der Einleitung des Gesetzes und den darauffolgenden Förderanträgen der Gemeinde Alfdorf im Jahr 2024 unternommen. Schulleiter und Gemeinderat sehen in diesen Entwicklungen eine weitreichende Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten für Grundschüler und deren Familien.