Nürtinger Bahnstadt: Neuer Schwung für dringend benötigte Wohnprojekte!

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Wendlingen am Neckar: Änderungen im Eisenbahngesetz sichern Fortsetzung wichtiger Wohnprojekte in Nürtingen und Umgebung.

Wendlingen am Neckar: Änderungen im Eisenbahngesetz sichern Fortsetzung wichtiger Wohnprojekte in Nürtingen und Umgebung.
Wendlingen am Neckar: Änderungen im Eisenbahngesetz sichern Fortsetzung wichtiger Wohnprojekte in Nürtingen und Umgebung.

Nürtinger Bahnstadt: Neuer Schwung für dringend benötigte Wohnprojekte!

Die Fortschritte beim Bauvorhaben der Nürtinger Bahnstadt rücken näher, nachdem das Eisenbahngesetz erneut geändert wurde. Diese Änderung, die mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen wurde, bringt neue Hoffnung für die dringend benötigten Wohnbauprojekte in der Region. Nürtingens Bundestagsabgeordneter Nils Schmid erklärte, dass die Anpassung des Gesetzes die Fortsetzung wichtiger Wohnbauprojekte der Kommunen ermöglichen werde. Besonders betroffen sind dabei die Projekte in Nürtingen, insbesondere die Östliche Bahnstadt, sowie in Stuttgart. NTZ berichtet.

Dennoch gibt es nach wie vor erhebliche rechtliche Hürden, die den Fortschritt des IBA’27-Projekts in Nürtingen behindern. Die Bundesregierung hat erneut das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) nicht angepasst, was die Ausschreibung von Bauflächen für diesen wichtigen Wohnraum verhindert. Unklar ist somit, ob im Osten der Neuen Bahnstadt tatsächlich die benötigten Wohnungen realisiert werden können. Die Esslinger Zeitung berichtet, dass die Stadt seit etwa acht Jahren intensiv an diesem Projekt plant.

Geplantes Wohnquartier und Infrastruktur

Im Bahnhofsumfeld von Nürtingen soll ein neues Wohnquartier entstehen, das rund 180 Wohnungen umfasst. Die städtische Planung sieht vor, die Stadtstruktur beidseits der Gleise fortzuführen. Zu den wesentlichen Elementen gehören die Verbindung des Bahnhofsplatzes mit dem Platz an der Alten Seegrasspinnerei durch Unter- und Überführungen. Um das Baufeld vorzubereiten, werden die Gebäude in der Plochinger Straße 31 und 37 abgerissen.

Aktuell können die Bauflächen aufgrund der bestehenden rechtlichen Hürden jedoch nicht ausgeschrieben werden. Dies legt das Konzeptvergabeverfahren auf Eis, da die Kommune die Grundstücke nicht an die höchsten Gebote, sondern an die besten Konzepte vergeben möchte. Ein städtisches Projektteam hat bereits eine Baugruppe gebildet, die über genügend Mitglieder verfügt, um planungs- und handlungsfähig zu sein.

Investitionen und weitere Planungen

Auf dem Grundstück „Gleis 13“ plant ein Stuttgarter Investor, für rund 100 Millionen Euro 300 Wohneinheiten zu errichten. Währenddessen hat Oberbürgermeister Johannes Fridrich Entscheidungsträger in Bund und Land um eine Rücknahme der Regelung gebeten, die derzeit das Vorankommen des Projektes bremst. Bundesbauministerin Klara Geywitz hatte angekündigt, das Gesetz zu überarbeiten, jedoch sind bisher keine Fortschritte zu verzeichnen.

Die Kommune plant weitere Infrastrukturmaßnahmen, darunter eine neue Hauptverkehrsstraße östlich der Gleise zur besseren Bündelung des Verkehrs. Zusätzlich wird eine Quartiersgarage mit Stellplätzen für Anwohner und Pendler vorgesehen. Die Deutsche Bahn wird eine Treppenanlage und einen Aufzug errichten, um den Anschluss an das S-Bahn-Netz zu verbessern. Für die Teilbereiche der Tälesbahn und S-Bahn sind zudem zwei barrierefreie Rampen in Planung.

Obwohl die Planungsprozesse fortgeführt werden, ist eine Änderung des § 23 AEG dringend erforderlich, um die rechtlichen Hürden vollständig zu beseitigen und die ehemalige Bahnfläche für kommunale Zwecke nutzen zu können. Der Erfolg dieser Vorhaben hängt maßgeblich von den kommenden politischen Entscheidungen und Reformen ab.