Mordprozess in Nürtingen: Angeklagter wegen Femizid verhaftet!
Prozessbeginn am 3. Juli 2025 gegen einen Iraner wegen Mordes an 66-jähriger Sprachlehrerin in Nürtingen. Femizid im Fokus.

Mordprozess in Nürtingen: Angeklagter wegen Femizid verhaftet!
Am 3. Juli 2025 beginnt in Nürtingen ein Prozess, der die Öffentlichkeit erschüttert und erneut auf das Thema Femizid aufmerksam macht. Angeklagt ist ein 38-jähriger Mann aus dem Iran, der beschuldigt wird, seine 66-jährige Sprachlehrerin ermordet zu haben. Die Tat ereignete sich am 19. Oktober 2024 in der Wohnung der Lehrerin, wo der Angeklagte, mit dem sie aus einem gemeinsamen Sprachkurs eine intime Beziehung pflegte, sie offenbar erwürgte und in die Wange sowie den Unterarm biss. Diese grausamen Details wurden von Stuttgarter Nachrichten berichtet.
Zu den Hintergründen der Beziehung gehört, dass der Angeklagte besitzergreifendes Verhalten zeigte. Es gab Streitigkeiten, weil die Frau ein selbstbestimmtes Leben führen und den Kontakt zu anderen Männern aufrechterhalten wollte. Dieser Konflikt soll zu der tödlichen Auseinandersetzung geführt haben. Der Leichnam der Sprachlehrerin wurde am 20. Oktober 2024 im Neckar gefunden. Die rechtzeitige Festnahme des Angeklagten erfolgte wenige Tage später in einer Flüchtlingsunterkunft in Oberboihingen, dank einer Sonderkommission, die aufgrund von Zeugenaussagen die Ermittlungen aufnahm.
Gerichtsverfahren und gesellschaftlicher Kontext
Das Verfahren wird von der 1. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Monika Lamberti geleitet. Insgesamt sind sieben Hauptverhandlungstage bis Ende Juli angesetzt und 13 Zeugen wurden geladen. Diese Mordanklage ist nicht nur ein weiterer Fall in einem Gerichtssaal, sondern wirft auch ein Licht auf ein weitreichendes gesellschaftliches Problem: Femizide. Laut SWR bezeichnet Femizid die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. In Deutschland sind über 90 Prozent der Opfer von (Ex-)Partnern oder Ehemännern Frauen.
Die Statistiken sind alarmierend: Im Jahr 2021 wurde alle drei Tage eine Frau von ihrem (Ex-)Partner oder Ehemann getötet. Zudem gab es nahezu täglich versuchte Tötungsdelikte gegen Frauen. Frauenorganisationen und Aktivisten verwenden den Begriff Femizid, um das Phänomen klarer zu benennen und missverständliche Begriffe wie „Familiendrama“ oder „Ehrenmord“ zu vermeiden. Der Europarat erkannte 2011 die Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, und verabschiedete die Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland verbindlich ist.
Es ist zu hoffen, dass dieser Prozess nicht nur Gerechtigkeit für das Opfer bringt, sondern auch das Bewusstsein für das Problem der Gewalt gegen Frauen schärft. In Notfällen können sich betroffene Frauen an das Hilfetelefon unter 0800 0116 016 wenden, wo Unterstützung bereitsteht.