Zollfahnder zerschlagen Bargeldschmuggel: 30.000 Franken im BH & Hose!

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Zollbeamte erwischten in Friedrichshafen zwei Bargeldschmuggler auf dem Weg von der Schweiz nach Nordmazedonien.

Zollbeamte erwischten in Friedrichshafen zwei Bargeldschmuggler auf dem Weg von der Schweiz nach Nordmazedonien.
Zollbeamte erwischten in Friedrichshafen zwei Bargeldschmuggler auf dem Weg von der Schweiz nach Nordmazedonien.

Zollfahnder zerschlagen Bargeldschmuggel: 30.000 Franken im BH & Hose!

In Friedrichshafen wurde ein ungewöhnlicher Fall von Bargeldschmuggel aufgedeckt. Am 2. Juni 2025 haben Zollbeamte zwei Personen festgenommen, die auf ihrem Weg von der Schweiz nach Nordmazedonien waren und sie nicht ordnungsgemäß angemeldete Bargeldsummen mitführten. Diese spektakulären Entdeckungen fanden am Hauptzollamt Ulm statt, das die Angelegenheit nun weiterverfolgt.

Der erste Fall betrifft einen 66-jährigen mazedonischen Mann, der bei der Kontrolle durch die Zollbeamten 32.500 Schweizer Franken (ca. 32.000 Euro) mit sich führte. Überrascht waren die Beamten, als sie entdeckten, dass der Mann eine erhebliche Summe an der Innenseite seiner Hose eingenäht hatte. Ursprünglich gab er lediglich an, 2.500 CHF bei sich zu haben. Aufgrund der fehlenden schriftlichen Anmeldung beim Zoll wurde ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet, und er musste zur Strafsicherheit 8.600 CHF hinterlegen, um seine Reise fortsetzen zu können.

Die zweite Festnahme

Die zweite betroffene Person ist eine 41-jährige Frau, ebenfalls mazedonische Staatsbürgerin und derzeit wohnhaft in der Schweiz. Sie hatte 30.000 CHF in ihrem BH versteckt, um diese unauffällig zu transportieren. Auch sie hatte es versäumt, das Bargeld ordnungsgemäß anzumelden und ein Bußgeldverfahren wurde gegen sie eröffnet. Um ihre Weiterreise über den Flughafen Friedrichshafen nach Skopje zu ermöglichen, musste sie eine Sicherheitsleistung von etwa 8.500 Euro hinterlegen.

Laut den Zollbestimmungen ist die Einreise nach Deutschland mit Bargeld nicht grundsätzlich verboten. Allerdings sind Reisende verpflichtet, Bargeldbeträge ab 10.000 Euro ordnungsgemäß anzumelden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann den Verdacht illegaler Absichten hervorrufen, was sich in diesen beiden Fällen deutlich zeigt. Beide Vorgänge wurden nun an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet, um mögliche rechtliche Schritte zu prüfen.

Die Zollbehörden betonen die Wichtigkeit der Einhaltung der Anmelderegelungen, um die Gefahr von Geldwäsche und anderen illegalen Aktivitäten zu minimieren. Discipline in Bezug auf die Zollvorschriften schützt nicht nur die Reisenden, sondern auch die Integrität des gesamten Finanzsystems.

Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall, wie wichtig eine sorgfältige Kontrolle der Bargeldmitführung an den Grenzen ist, und er dient als Warnung an alle Reisenden, die entsprechende Vorschriften beachten müssen. Für weitere Informationen zu diesen Fällen können die Berichte auf ZVW und Presseportal eingesehen werden.