Heute ist der 14.02.2026 und die Situation rund um die Asiatische Hornisse in Baden-Württemberg hat sich zunehmend zugespitzt. Erstmals wurden diese invasiven Insekten im Winter 2016 in der Region gesichtet, und seitdem hat sich ihre Population rasant vermehrt. Besonders betroffen sind die Gebiete im Raum Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg und das Markgräflerland. Die LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) meldete in diesem Jahr bereits sechs Exemplare, was im Vergleich zu den Vorjahreszahlen einen besorgniserregenden Anstieg darstellt. So wurden 2024 bereits 1.470 Nester und 3.302 Einzeltierfunde dokumentiert, während die Zahlen für 2025 auf 3.249 Nester und 6.923 Einzeltierfunde stiegen. Diese Entwicklung zeigt, dass die Asiatische Hornisse als invasiv eingestuft wird, da sie heimische Arten und die Landwirtschaft schädigt, insbesondere im Obst- und Weinbau, wo sie Trauben und Bienen angreift. Eine Bekämpfung ist nur durch die Entfernung der Nester möglich, wobei der Fokus auf Embryonal- und Primärnester gelegt wird. Das Ministerium fördert die Nestentfernung vom 1. Mai bis 31. Juli mit 60 Euro pro Nest.
Die Entfernung der Nester darf nur von geschulten und registrierten Fachkräften durchgeführt werden, da Selbstentfernung riskant ist. Die Bevölkerung wird aufgerufen, Sichtungen von Asiatischen Hornissen und ihren Nestern über die LUBW zu melden. Hierbei sind wichtige Angaben wie Fundort, -datum und ein Foto zur Vermeidung von Verwechslungen erforderlich. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass das baden-württembergische Umweltministerium die Anzahl der registrierten Nestentferner von 40 auf 205 erhöht hat und eine weitere Steigerung plant, um der exponentiellen Ausbreitung dieser Art entgegenzuwirken.
Ein neues Kapitel in der Bekämpfung
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) stammt ursprünglich aus Süd- und Südostasien und wurde vermutlich mit Importwaren nach Europa eingeschleppt. In Deutschland ist sie mittlerweile als „weit verbreitet“ eingestuft, was bedeutet, dass Grundstückseigentümer in den meisten Fällen selbst für die Beseitigung der Nester aufkommen müssen. Das baden-württembergische Umweltministerium hat mitgeteilt, dass die Kosten nur in Ausnahmefällen übernommen werden. Diese neue Regelung führt dazu, dass die Pflicht zur Beseitigung aller Nester entfällt, es sei denn, ein Nest gefährdet nachweislich die biologische Vielfalt.
Imker machen sich zunehmend Sorgen, da Asiatische Hornissen gerne Bienen fressen. Experten warnen vor der Selbstentfernung von Nester, da diese Hornissen ihr Nest aggressiv verteidigen. Die Nester sollten ausschließlich von Fachleuten entfernt werden, die über die entsprechende Schutzausrüstung verfügen. Die Erkennung der Asiatischen Hornisse ist wichtig, um Verwechslungen mit der geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro) zu vermeiden, die nicht getötet oder deren Nester zerstört werden dürfen.
Verbreitung und Lebensweise
Die asiatische Hornisse ist kleiner und dunkler als die heimische Hornisse, mit einer schwarz-braunen Brust und einer gelben Färbung nur im letzten Drittel des Hinterleibs. Ihre Lebensweise beginnt im Frühjahr, wenn befruchtete Jungköniginnen nach einem Nestplatz suchen. Gründungsnester werden bodennah, oft unter Dächern oder in Hecken, angelegt. Etwa 70% der Primärnester entwickeln sich im Sommer zu Sekundärnestern, die einen Durchmesser von bis zu einem Meter erreichen können. Im Herbst schlüpfen die Geschlechtstiere, und mehrere Hundert Jungköniginnen können pro Nest entstehen. Diese Nester werden im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt.
Um die negativen Auswirkungen auf die Biodiversität und die Imkerei zu minimieren, hat die Europäische Kommission die Asiatische Hornisse 2016 auf die Liste invasiver gebietsfremder Arten gesetzt. Ab März 2025 wird sie in Deutschland als „etabliert“ geführt, was bedeutet, dass es keine Bekämpfungspflicht mehr gibt. Ein neues Forschungsprojekt des baden-württembergischen Umweltministeriums soll effektive Bekämpfungsmethoden erproben, um der Herausforderung der Asiatischen Hornisse besser begegnen zu können.
Für weitere Informationen und zur Meldung von Funden besuchen Sie bitte die Website der LUBW: SWP.de, SWR.de, Umweltbundesamt.de.