Im europäischen Zahlungsverkehr gibt es Neuigkeiten, die insbesondere Sicherheit und Transparenz bei Banküberweisungen betreffen. Ab dem 5. Oktober 2025 wird die neue gesetzliche Regelung zur sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) in Kraft treten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr deutlich zu erhöhen, indem vor der Freigabe einer Überweisung geprüft wird, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Laut Bietigheimer Zeitung müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) diese Prüfung vornehmen.

Ein besonderes Merkmal dieser Regulierung ist, dass für Bankkunden keine zusätzlichen Entgelte oder Gebühren anfallen werden. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat klargestellt, dass weder der Zahler noch der Zahlungsempfänger für die Empfängerüberprüfung zahlen müssen. Dies schafft eine benutzerfreundliche Atmosphäre für alle Beteiligten im Zahlungsverkehr.

Umfang und technische Umsetzung

Der Euro-Zahlungsverkehrsraum umfasst umfassend 27 EU-Staaten sowie Großbritannien und einige weitere Länder wie Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. In Bezug auf diese Länder haben die Nicht-EU-Staaten jedoch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Besonders zu beachten ist, dass für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz keine spezielle Empfängerüberprüfung erforderlich ist, wie die DATEV berichtet.

Die technische Infrastruktur, die für die VoP-Prüfungen benötigt wird, wird bereits am 5. Oktober aktiviert, vier Tage vor dem gesetzlich festgelegten Startdatum. Damit sind alle von DATEV angebotenen Zahlungsprozesse und Verfahren ab diesem Stichtag entsprechend eingerichtet, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Einheitlichkeit im Zahlungsverkehr

Die IBAN, die als internationale Kontonummer fungiert, soll die Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in 36 Ländern standardisieren und beschleunigen. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr deutlich zu vereinfachen und mehr Sicherheit für die Bankkunden zu schaffen. Mit der Einführung dieser Regelung wird eine einheitliche Handhabung im Zahlungsverkehr angestrebt, was potenziell auch das Vertrauen der Verbraucher in elektronische Zahlungen stärken könnte.