Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat am 27. Januar 2026 den neuen Bebauungsplan „Östlich Marbacher Straße 1. Änderung“ beschlossen. Dieser entscheidende Schritt wurde in einer öffentlichen Sitzung unter dem Rahmen des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vollzogen. Mit dem Beschluss ist der Weg für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen geebnet.
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der detaillierte und rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthält. Dies umfasst unter anderem die Bestimmung der Lage, Art und Maß der Nutzung von Baugrundstücken sowie die Festlegung öffentlicher Flächen wie Verkehrswege und Grünanlagen. Stadt Remseck hebt hervor, dass dieser Plan für alle Grundstücke innerhalb des klar definierten „Geltungsbereichs“ gilt.
Informationen zum Inkrafttreten
Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung sofort wirksam. Die notwendigen Unterlagen sind im Dezernat III – Fachgruppe Bauordnung, Stadtplanung, während der üblichen Dienstzeiten einzusehen. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Remseck sowie über das BürgerGIS zugänglich.
Wichtig zu erwähnen ist, dass Hinweise zu möglichen Entschädigungsansprüchen gemäß § 44 Abs. 3 und 4 BauGB gegeben werden. Zudem müssen eventuelle Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften innerhalb eines Jahres schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt ebenfalls für Verletzungen der Gemeindeordnung (GemO), die ebenfalls innerhalb eines Jahres dokumentiert werden müssen. Abweichende Regelungen zur Geltendmachung sind zusätzlich aufgeführt.
Bebauungspläne und deren rechtliche Bedeutung
Bebauungspläne, wie der nun beschlossene, sind von entscheidender Bedeutung für die gesamte Bauleitplanung einer Gemeinde. Sie schaffen Baurecht und sind Grundvoraussetzung für die Erschließungsplanung sowie die Erlangung von Baugenehmigungen. Gemäß Baden-Württemberg können Bebauungspläne zwar oft aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, sie können jedoch auch parallel dazu aufgestellt werden, was durch spezielle Verfahren geregelt ist.
Laut Bürgermeister Georg Zakrzewski wurde der Beschluss am 28. Januar 2026 unterzeichnet, was den formellen Abschluss aller erforderlichen Schritte zur Inkraftsetzung des Bebauungsplans signalisiert. Die Stadt Remseck am Neckar ist nun bereit, den nächsten Schritt in ihrer städtebaulichen Entwicklung zu gehen, und die Bürger sind eingeladen, sich aktiv mit den neuen Planungen auseinanderzusetzen.

