Am 16. Oktober 2025 fand eine wichtige Sitzung im Gemeinderat von Oberriexingen statt, in der verschiedene Fragen zum geplanten Energiepark diskutiert wurden. Gemeinderätin Anja Schäberle brachte die Thematik der Anpassungen der Abstände bei erhöhten Windrädern auf, was auf besorgte Stimmen aus der Bevölkerung stößt.

Robert Bäuerle und Matthias Nowak von den Stadtwerken Stuttgart bestätigten, dass die Höhen der aktuellen Windräder dem Standard entsprechen und die rechtlichen Vorgaben zu den Abstandsflächen eingehalten werden. Bürgermeister Gerhard Keller äußerte jedoch seine Bedenken. Er wies darauf hin, dass in Bayern Abstandsflächen dynamischer behandelt werden und die geplanten hohen Windräder im Energiepark „Weitfeld“ dort nicht errichtet werden dürften. Keller betonte, dass die Windräder möglicherweise um bis zu 20 Meter höher werden könnten, was negative Auswirkungen auf die Anwohner haben könnte.

Transparenz und Bürgerbeteiligung

Der Pressesprecher der Stadtwerke, Matthias Nowak, hob die Absicht eines transparenten Verfahrens hervor. Um dies zu unterstützen, werden aktuelle Unterlagen online bereitgestellt. In den kommenden Wochen soll eine Visualisierung der geplanten Windanlagen erscheinen. Bedenken von Bürgern wie Silke Rau über mögliche Nachteile für Anwohner, wie beispielsweise Wertverlust der Immobilien und Lärmbelastung, wurden ebenfalls angesprochen. Es sollen Beteiligungsmodelle für Bürger ausgearbeitet werden, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windkraft in Deutschland sind komplex. Laut den Informationen von Deutsche Windindustrie zielen die Windkraftgesetze darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien effizient zu gestalten und dabei Umwelt- und Naturschutz zu berücksichtigen. Die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen sind variabel und hängen auch von den jeweiligen Landesgesetzen ab. Deutsche Windindustrie betont die Bedeutung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bürgerbeteiligung für die Akzeptanz der Projekte.

Gesetzliche Änderungen und Abstandregelungen

Eine jüngste Gesetzesänderung, die vielleicht auch für das Projekt in Oberriexingen von Bedeutung ist, behandelt die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen. Mit der Einführung von § 249 Abs. 10 BauGB wird der Abstand von der Mitte des Mastfußes zu Wohnnutzung vorgeschrieben, mindestens das Doppelte der Höhe der Windkraftanlage zu betragen. Diese Neuregelung soll helfen, die „optisch bedrängende Wirkung“ als Argument gegen Windkraftanlagen zu limitieren, solange die Abstandsregelung eingehalten wird.SKW Schwarz berichtet über die Herausforderungen bei der Anwendung dieser Regelungen und unterstreicht die Wichtigkeit der Akzeptanz von Windenergieanlagen als zentralen Bestandteil der nachhaltigen Energiewirtschaft.

Ein weiterer Punkt der Diskussion war die finanzielle Unterstützung für die Kommunen. Jährlich sollen ca. 200.000 Euro an die umliegenden Gemeinden fließen, was segnificant zur Entwicklung der Region beitragen könnte. Zudem wurde diskutiert, dass bei längeren EEG-Einspeisevergütungen die Nutzungsdauer der Windräder über die ursprünglich geplanten 20 bis 25 Jahre hinaus möglich sein könnte. Andernfalls müssen die Windräder zurückgebaut und die versiegelte Fläche von rund 0,4 Hektar pro Anlage wiederhergestellt werden.

Insgesamt bleibt das Projekt mit vielen offenen Fragen behaftet, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf die Anwohner sowie der spezifischen Abstandsregelungen. Der Dialog zwischen den Stadtwerken, der Gemeinde und den Bürgern wird entscheidend sein, um mögliche Konflikte zu vermeiden und eine breite Akzeptanz zu gewährleisten.