Im Rems-Murr-Kreis hat die Polizei eine Tuning-Werkstatt ins Visier genommen, die verdächtigt wird, illegal Autos eingeführt und zerlegt zu haben. Der Betreiber steht unter dem Verdacht der Steuerhehlerei, da ungeklärte Umstände rund um die Einfuhr von Fahrzeugen aus Großbritannien und der Schweiz aufgetreten sind. Die Situation eskalierte während einer Kontrolle durch das Hauptzollamt Heilbronn und das Zollamt Winnenden am 3. Februar 2026, die ursprünglich wegen eines angemeldeten, defekten Fahrzeugs in die Werkstatt gerufen wurden, das jedoch nicht vorgeführt wurde, wie Presseportal berichtet.
Bei dem unangekündigten Besuch entdeckten die Zollbeamten stattdessen zwei hochpreisige und zerlegte Fahrzeuge, für die keine Zollpapiere vorgelegt werden konnten. Diese Fahrzeuge waren außerhalb der EU zugelassen und ohne zollrechtliche Abfertigung in die EU befördert worden. Der Betreiber der Werkstatt gab an, die Halter der Fahrzeuge seien in ihren Herkunftsländern, und dass seit Oktober 2025 an diesen Fahrzeugen neue Teile verbaut worden seien. Nussbaum bestätigt, dass für die Fahrzeuge nachträgliche Einfuhrabgaben von 16.500 Euro erhoben wurden.
Verdacht der Steuerhehlerei
Die Vorfälle führten zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen den Betreiber der Tuning-Werkstatt. Insbesondere die Tatsache, dass die Werkstatt ein deutlich teureres Fahrzeug aus der Schweiz im Dezember 2025 zur Einfuhr angemeldet, es jedoch nicht beim Zollamt vorgeführt hat, wirft Fragen auf. Bei Nachfragen blieb der Verbleib des angemeldeten Wagens unklar. Stattdessen konnten nur die beiden anderen Fahrzeuge in der Werkstatt festgestellt werden, die ohne korrekte Zollabwicklung bearbeitet wurden.
Die Zollbehörden haben Ermittlungsschritte eingeleitet, da der Verbleib des dritten Fahrzeugs, das ebenfalls aus der Schweiz stammen soll, weiterhin ungeklärt ist. Diese Vorfälle sind nicht isoliert, sondern werfen ein Licht auf die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Einfuhr von Fahrzeugen. Diese müssen den europäischen Verordnungen, wie der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und der Verordnung über Typgenehmigungen, entsprechen.
Folgen für die Tuning-Werkstatt
Die Praktiken, die in dieser Werkstatt beobachtet wurden, stehen im klaren Widerspruch zu den geltenden Vorschriften zur Marktüberwachung. Es ist wichtig, dass nur Fahrzeuge und Fahrzeugteile in Europa bereitgestellt werden, die in genehmigter Ausführung oder nach nationalen Anforderungen, wie der Bauartgenehmigung, zugelassen sind. Unzulässige Einfuhren können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und haben weitreichende Konsequenzen, sowohl rechtlicher als auch finanzieller Natur.
Der Fall birgt nicht nur Herausforderungen für die betroffene Werkstatt, sondern beleuchtet auch eine größere Problematik im Bereich der Fahrzeugimporte und deren Regulierung in Deutschland. Die Zollbehörden werden voraussichtlich weitere Maßnahmen ergreifen, um der illegalen Einfuhr von Fahrzeugen entgegenzuwirken und das ordnungsgemäße Verfahren sicherzustellen.