Am Freitag, den 6. März 2026, sind in Markgröningen, im Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg, mobile Radarkontrollen gemeldet. Der aktuelle Blitzerstandort befindet sich auf der L113, in der Postleitzahl 71706, in Aichholzhof. Hier gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Blitzerstandort bisher noch nicht offiziell bestätigt wurde. Daher sollten Autofahrer stets auf die Verkehrslage achten und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Informationen zu Blitzerstandorten können sich ständig ändern, und es ist ratsam, regelmäßig aktuelle Hinweise zu beachten. Weitere Details finden Sie in der vollständigen Quelle hier.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Blitzer sind vielfältig und unterliegen strengen Vorschriften. So müssen Blitzer zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, um als Grundlage für Bußgeldbescheide zu dienen. Dazu gehört unter anderem die Zulassung der Messgeräte, ihre regelmäßige Eichung und die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden. In Deutschland variiert die Rechtsgrundlage für Blitzer je nach Bundesland, da die Geschwindigkeitsüberwachung Ländersache ist. Private Firmen dürfen keine Blitzer betreiben, da Messungen durch private Blitzer nicht als Grundlage für Bußgeldbescheide dienen dürfen. Dies wurde durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2 Ss-OWi 942/19) bekräftigt. Autofahrer haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen, wenn sie den Verdacht haben, dass Richtlinien nicht befolgt wurden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Rechtslage und Vorschriften
Die Geschwindigkeitsmessung ist eine hoheitliche Aufgabe, die von der Polizei oder gegebenenfalls von kommunalen Behörden durchgeführt werden muss. Messgeräte müssen bestimmten Anforderungen entsprechen und jährlich geeicht werden, wobei das Eichgesetz, die Eichordnung und die Zulassungsvorschriften der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) die Rechtsgrundlage bilden. Die PTB legt auch Toleranzwerte fest, um Ungenauigkeiten auszugleichen. Blitzerfotos sind rechtlich zulässig, wie das Bundesverfassungsgericht 2010 entschied. Zudem variieren die Mindestabstände zu Verkehrsschildern für Blitzer je nach Bundesland, wobei in Baden-Württemberg keine spezifischen Vorgaben existieren.
Die Verkehrsüberwachung durch Blitzer basiert auf unterschiedlichen formalen Richtlinien und Erlassungen der Bundesländer, die häufig intern sind. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass sie das Recht haben, Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wurde oder andere Fehler vorliegen. Eine umfassende Übersicht zu den Vorschriften findet man hier.