Heute ist der 11.02.2026 und in Oberriexingen wird bereits über die finanziellen Vorteile eines neu errichteten Windparks diskutiert. Die Stadt Markgröningen kann sich über einen jährlichen Profit von 12.000 Euro freuen, der aus dem Windpark mit insgesamt acht Windkraftanlagen resultiert. Darüber hinaus sind mögliche Zahlungen aus einem „Pool-Pachtvertrag“ für diesen Windpark auf insgesamt vier Millionen Euro bei einer Laufzeit von 30 Jahren geschätzt. Dies zeigt, wie wichtig erneuerbare Energien für die lokale Wirtschaft sein können.
Die Stadt Oberriexingen selbst profitiert ebenfalls erheblich von der Windkraft. Die Gewerbesteuereinnahmen werden auf insgesamt 3,4 Millionen Euro in den kommenden 30 Jahren geschätzt. Im Durchschnitt fließen jährlich rund 300.000 Euro aus dem Windpark in die Stadtkasse. Diese Einnahmen sind jedoch nicht in Stein gemeißelt; genaue Zahlen können erst nach den Ergebnissen der Windmessungen und eines speziellen Ertragsgutachtens angegeben werden. Die Wirtschaftlichkeit des Windparks hängt daher stark von den Windmessungen ab.
Herausforderungen und Bedenken
Trotz der positiven Aussichten gibt es auch Skepsis hinsichtlich der Erhöhung der Windkraftanlagen, insbesondere wenn die Windmessungen unzureichend sind. Die hohen Kosten einer Erweiterung könnten ein Risiko darstellen. Zudem wird über mögliche Beteiligungsmodelle für die Bürgerschaft am Windpark nachgedacht, was die Akzeptanz und Unterstützung in der Bevölkerung stärken könnte. Gemeinderat Markus Laier hat bereits nach der Einbeziehung der Stadtwerke Oberriexingen als kommunale Partner gefragt. Bürgermeister Ron Keller jedoch erklärte, dass die Größe des Projekts für die Stadtwerke nicht zu stemmen sei und die Flächen bereits von Projektbeteiligten gesichert wurden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Gewerbesteuer. Es gilt ein Ausschließlichkeitskriterium für die Zerlegung der Gewerbesteuermessbeträge, das nur für Betriebe gilt, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern betreiben. Unternehmen mit zusätzlichen Geschäftstätigkeiten fallen nicht unter dieses Kriterium. Dies könnte auch bei der Verpachtung von Betrieben zur Erzeugung erneuerbarer Energien relevant sein, da das Ausschließlichkeitskriterium möglicherweise nicht erfüllt ist und im Einzelfall geprüft werden muss. Die Einführung eines neuen Zerlegungsmaßstabs hat, abhängig vom Hebesatz, Einfluss auf die Steuerlast betroffener Unternehmen.
Ein Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Auswirkungen sein können: Ein Gewerbebetrieb mit Windkraftanlagen in Hamburg, wo der Hebesatz bei 470 % liegt, hat durch diese Neuregelung einen um etwa 0,1 Prozentpunkte niedrigeren Gewerbesteuersatz im Vergleich zu einem Windpark in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Hebesatz von 460 %. Das zeigt deutlich, wie komplex die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Windkraftprojekten sind und wie wichtig eine präzise Planung und Analyse der Windmessungen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen ist.
Insgesamt wird klar, dass die Entwicklung des Windparks in Oberriexingen sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die wirtschaftlichen Vorteile sind vielversprechend, jedoch müssen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft werden, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Gemeinde und ihre Bürger zu erzielen. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in einem ausführlichen Artikel auf Bietigheimer Zeitung und zu den steuerlichen Aspekten auf EY Insights.