Am späten Samstagnachmittag, dem 16. Juni 2025, wurden Passantinnen in Heidelberg-Wieblingen zu Heldinnen, als sie ein Kleinkind aus einem überhitzten Auto retteten. Um etwa 18:25 Uhr bemerkte eine 24-jährige Frau einen schwarzen Mini Cooper, der in der prallen Sonne an der Ecke zur Klappergasse parkte. Im Fahrzeug war ein fast zwei Jahre junges Kind auf der Rückbank, während alle Fenster geschlossen waren und nur das Dachfenster mit einem Sonnenschutzgitter geöffnet war.
Die hochsommerlichen Temperaturen lagen über 30 Grad, was in solchen Fällen gravierende Folgen haben kann. Autos können sich bei dieser Hitze innerhalb kurzer Zeit auf bis zu 60 Grad aufheizen. In einem besorgniserregenden Zustand war das Kind, das benommen wirkte und keine verantwortliche Person in der Nähe war. Die 24-Jährige reagierte schnell und sprach eine andere Passantin an. Gemeinsam entfernten sie das Sonnenschutzgitter und befreiten das Kleinkind aus seiner heiklen Lage. Sie brachten es in den Schatten und gaben ihm zu trinken, was möglicherweise Schlimmeres verhinderte.
Die Reaktion der Mutter
Die Mutter des Kindes traf gegen 18:46 Uhr ein, zeigte jedoch wenig Einsicht im Gespräch mit der Polizei. Aufgrund des Vorfalls wird gegen sie nun wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt. Das Kleinkind wurde von einer Notärztin begutachtet. Glücklicherweise verbesserte sich der Zustand des Kindes schnell.
In Anbetracht solcher Vorfälle ist es wichtig, Eltern darauf hinzuweisen, niemals Kinder allein im Auto zu lassen. Laut Hallo Eltern gibt es bereits tragische Beispiele, wie etwa den Tod eines 18 Monate alten Kindes aus Wettenberg, das im August 2024 bei ähnlichen Temperaturen vergessen wurde. Bei einem Notfall wie in Heidelberg sollten Passanten sofort den Notruf (112) kontaktieren. Bei Anzeichen von Hitzestress ist schnelles Handeln nötig; das Einschlagen einer Autoscheibe kann rechtlich zulässig sein, wenn eine Gefahr für das Kind besteht.
Rechtliche Aspekte
Das Gesundheitsschutzgesetz sieht vor, dass Eltern oder Aufsichtspersonen strafrechtlich belangt werden können, wenn sie ein Kind in solchen gefährlichen Situationen zurücklassen. Ein Verstoß kann als Körperverletzung oder sogar als Kindermisshandlung gewertet werden. Auch das Zurücklassen eines Tieres in einem überhitzen Auto kann als Tierquälerei geahndet werden. Es wird dringend empfohlen, beim Parken auf Schattenplätze zu achten und das Auto vor Fahrtantritt gut durchzulüften. Eine Klimaanlage sollte zudem nicht zu extrem von der Außentemperatur abweichen.
Die Polizei hat die Passantin, die bei der Rettung des Kindes half, gebeten, sich mit dem Polizeirevier Heidelberg-Süd unter der Telefonnummer 06221-3418-0 in Verbindung zu setzen.