In einem ruhigen Teil von Stuttgart steht eine attraktive Stadtvilla zum Verkauf, die eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten bietet. Das Anwesen ist Teil einer nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilten Anlage, die aus vier Villen rund um einen kleinen See besteht. Die zum Verkauf stehende Immobilie ist in zwei separate Wohnungen aufgeteilt: eine Erdgeschosswohnung (EG) und eine Obergeschosswohnung (OG), und wird im Paket verkauft.
Die gesamte Wohnfläche beträgt 180 m², wovon die EG-Wohnung etwa 98 m² einnimmt und die OG-Wohnung rund 82 m². Der Zugang erfolgt über einen gemeinschaftlichen Eingangsbereich. Die Erdgeschosswohnung überzeugt mit einem großzügigen Wohn- und Essbereich, einer hochwertigen Küche, die über eine direkte Verbindung zur sonnigen Terrasse mit Blick auf den Garten und den See verfügt. Zudem sind ein Schlafzimmer, ein Bad und ausreichend Abstellflächen vorhanden.
Nutzungskonzept
Die Obergeschosswohnung wird derzeit als Schlafetage genutzt und bietet mehrere Schlafzimmer sowie ein Badezimmer. Eine Küche ist hier nicht installiert, jedoch sind die entsprechenden Anschlüsse vorhanden, wodurch sich die Möglichkeit für die Gestaltung einer separaten Terrasse im Außenbereich eröffnet. Zusätzlich sorgt ein gedämmter Spitzboden für weiteren Stauraum.
Das Grundstück hat einen Anteil von etwa 364 m², wobei exklusive Sondernutzungsrechte an den Terrassen-, Garten- und Zuwegungsflächen bestehen. Für Fahrzeuge stehen zwei Pkw-Stellplätze zur Verfügung. Der gesamte Paketpreis für diese attraktiven Wohnungen beträgt 799.000 €.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Verkauf der Stadtvilla muss im Einklang mit dem Wohnungseigentumsgesetz erfolgen. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnungseigentum und die Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern, der Eigentümergemeinschaft sowie dem Verwalter. Die Wohnungseigentümergemeinschaft trifft in der Eigentümerversammlung Beschlüsse zu wichtigen Themen wie Instandhaltung, bauliche Veränderungen und die Beauftragung der Hausverwaltung. Entscheidend ist, dass alle Beschlüsse auch Rechtsnachfolger binden, wenn sie gemäß den Vorgaben der Gemeinschaft gefasst wurden.
Eine weitere wichtige Regelung besagt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet sind, Alternativangebote einzuholen, bevor sie einen Rechtsanwalt oder Gutachter beauftragen, so urteilt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2025. Auch können wesentliche bauliche Veränderungen, wie beispielsweise die Anbringung einer Solaranlage, Rückbauforderungen nach sich ziehen, sollten diese ohne Zustimmung der Gemeinschaft erfolgt sein berichtete Haufe.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen und potenziellen rechtlichen Konflikte sollten beim Erwerb von Immobilien im WEG-Umfeld genau beachtet werden. Daher empfiehlt es sich für Käufer, sich im Vorfeld genau über alle relevanten Informationen, wie die Teilungserklärung und die Beschlusssammlung, zu informieren informiert RA Kotz.