Wasserentnahme im Landkreis Ludwigsburg: Verbot wegen Trockenheit!
Freiberg am Neckar sieht sich aufgrund extremer Trockenheit einem Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Seen gegenüber.

Wasserentnahme im Landkreis Ludwigsburg: Verbot wegen Trockenheit!
In Anbetracht der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Ludwigsburg heute ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen ausgesprochen. Diese Entscheidung, die am Freitag bekannt gegeben wurde, stellt eine drastische Maßnahme dar, um die Gewässerökologie in der Region zu schützen und ist Teil der Bemühungen gegen die verheerenden Auswirkungen des Wassermangels, die Baden-Württemberg derzeit plagen. Betroffene sind auch bestehende Erlaubnisse, die vorläufig widerrufen werden.
Landrat Dietmar Allgaier appellierte eindringlich an die Bürger, das neue Verbot zu respektieren. Ausnahmen gelten lediglich für Wasserkraftwerke und Wärmepumpen, die Wasser nach der Nutzung zurückleiten. Zudem sind der Neckar, der Gründelbach ab der Kläranlage Eglosheim und der Mühlbachstausee von den Regelungen ausgenommen. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gibt es spezielle Regelungen.
Extreme Wetterbedingungen weiten Trockenheit aus
Diese Maßnahmen sind besonders drängend, da Baden-Württemberg in den letzten Wochen mit extremen Temperaturen von bis zu 40 Grad Celsius konfrontiert war. Diese Hitzewelle hat die aktuelle Situation bezüglich des Wassermangels weiter verschärft. Experten berichten, dass die Grundwassersituation derzeit angespannter ist als in den Trockenjahren 2003 und 2018 und vergleichbar mit der kritischen Lage im Jahr 2020 ist. Laut einer aktuellen Studie des BUND entfallen mehr als 20 Prozent der neu gebildeten Grundwassermenge auf die Entnahme.
Trotz dieser Herausforderung wird die Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg zurzeit nicht als gefährdet eingestuft. Die Landesregierung erwartet jedoch eine Senkung der Grundwasserneubildung um bis zu 20 Prozent bis 2050 und sogar um bis zu 50 Prozent bis 2100. An etwa jeder vierten Messstelle verzeichnet die LUBW ein niedriges Grundwasserniveau, was die Notwendigkeit unterstreicht, sorgsam mit Wasser umzugehen.
Bußgelder und Empfehlungen für Wassersparen
Um die Einhaltung des Wasserentnahmeverbots zu gewährleisten, drohen bei Verstößen Bußgelder. Diese können bis zu 100.000 Euro in einigen Landkreisen, wie Biberach, und bis zu 10.000 Euro im Bodenseekreis und Ravensburg betragen. In den Landkreisen Biberach, Heilbronn, Ravensburg, Alb-Donau-Kreis und Bodenseekreis gilt bereits seit längerem ein Wasserentnahmeverbot, das bis zum 15. Juli befristet ist. In Emmendingen besteht sogar ein dauerhaftes Wasserentnahmeverbot.
Die Bevölkerung wird außerdem ermutigt, aktiv zum Wassersparen beizutragen. Tipps umfassen unter anderem kurzes Duschen, das Vermeiden von Poolbefüllungen und das Reparieren tropfender Wasserhähne. Das Gießen von Pflanzen bleibt aktuell in Baden-Württemberg erlaubt, trotzdem sollte man heimische Pflanzen verwenden, die wenig Wasser benötigen, um die Ressource zu schonen.
Zusammengefasst zeigt sich aus der aktuellen Situation, dass sowohl die Behörden als auch die Bürger gefordert sind, um mit der Wasserknappheit umzugehen, die durch die extreme Hitze und anhaltende Trockenheit verursacht wird. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Ludwigsburg ist auf der Website des Amtes einsehbar und sollte dringend beachtet werden, um eine nachhaltige Wassernutzung zu gewährleisten.
Mehr Informationen über die Situation in Baden-Württemberg finden Sie auf Tagesschau und auf Tixio.