In einer eindringlichen Forderung hat Karl-Heinz Banse, Deutschlands oberster Feuerwehrmann, härtere Strafen für Gaffer an Unfallstellen gefordert. Er bezeichnete diese Schaulustigen als ein „Dauerärgernis“, das den Einsatzkräften das Leben schwer mache. Trotz bestehender Gesetze und Strafen, die das Fotografieren oder Filmen von Toten verbieten, sieht Banse keine signifikante Verbesserung im Verhalten der Gaffer. Oft seien Feuerwehrleute gezwungen, sich von ihrer eigentlichen Aufgabe, der Rettung von Opfern, abzulenken, um die Gaffer fernzuhalten.
Vor diesem Hintergrund schlägt Banse vor, Gaffer ähnlich zu bestrafen wie Autofahrer, die während der Fahrt ihr Handy nutzen – bis hin zur sofortigen Abnahme des Führerscheins. „Diese Maßnahmen wären effektiver als die bestehenden Geldstrafen“, argumentiert er. Aktuell reichen die Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften nur bedingt aus, um ein absehbares Umdenken bei den Gaffern zu bewirken. So wandte sich Banse direkt an die Politik, um eine gesetzliche Neuregulierung zu initiieren.
Rechtlicher Rahmen für Gaffer
Bereits am 13. November 2019 beschloss das Bundeskabinett eine neue Strafregelung, die Gaffer, die Unfalltote fotografieren, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt. Diese Änderung trat mit der Neufassung von § 201a StGB am 1. Januar 2021 in Kraft. Trotz dieser verschärften Regelungen wurden nach wie vor zahlreiche Unfälle registriert – laut dem Statistischen Bundesamt waren es im Jahr 2014 fast 2,5 Millionen auf deutschen Straßen.
Die Geldstrafen für Gaffer variieren je nach Vergehen: Von 20 bis 1.000 Euro bei „Gaffen“ als Ordnungswidrigkeit bis hin zu schwerwiegenden Strafen für das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern. Im Folgenden eine Übersicht der möglichen Strafen:
| Vergehen | Strafe |
|---|---|
| Gaffen als Ordnungswidrigkeit | Bußgeld von 20 bis 1.000 Euro |
| Behinderung der Rettungskräfte (Befahren des Seitenstreifens) | Min. Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt |
| Behinderung der Rettungskräfte (Parken auf Seitenstreifen) | Min. Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt |
| Unterlassene Hilfeleistung | Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe |
| Fotos/Videos von einem Unfall machen | Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
| Fotos/Videos von Unfalltoten | Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe |
Der Einfluss auf Rettungskräfte
Die Behinderung von Rettungskräften durch Gaffer kann im Extremfall lebensbedrohliche Folgen haben. Überdies haben Polizisten das Recht, Handys von Gaffern einzuziehen, um den Zugang zu Beweisen zu sichern. Zudem sind Zeugen eines Unfalls gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu leisten. Andernfalls begehen sie eine „Unterlassene Hilfeleistung“. Bei einem Unfall sollten Zeugen den Notdienst benachrichtigen und die Unfallstelle entsprechend absichern, anstatt sich als Gaffer zu betätigen.
Die Forderung von Banse nach drastischen Maßnahmen spiegelt eine wachsende Frustration über das Verhalten von Gaffern wider und zieht Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit von weitergehenden gesetzlichen Reformen, um die Integrität und Sicherheit der Rettungsdienste in Deutschland zu gewährleisten.