Am 6. Februar 2026 sind die Vorbereitungen für die bevorstehende Landtagswahl in Pleidelsheim in vollem Gange. Bürger der Gemeinde haben vom 16. bis zum 20. Februar 2026 die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Diese Maßnahme ermöglicht es den Wahlberechtigten, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Daten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie für die Wahl ordnungsgemäß registriert sind. Die Einsichtnahme erfolgt im Bürgerbüro der Gemeinde, welches barrierefrei zugänglich ist. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr, sowie Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 7:30 bis 17:00 Uhr, wie nussbaum.de berichtet.

Die Überprüfung von Daten anderer Personen ist nur unter bestimmten Umständen zulässig, die glaubhaft gemacht werden müssen. Wichtig zu beachten ist, dass Personen mit einer Auskunftssperre im Melderegister kein Überprüfungsrecht erhalten. Das Wählerverzeichnis wird automatisiert geführt, und die Einsichtnahme erfolgt durch ein Datensichtgerät.

Wahlbenachrichtigungen und Einsprüche

Wählen wird nur möglich sein, wenn die Bürger im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen. Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer diese nicht erhält, muss Einspruch einlegen, um sicherzustellen, dass das Wahlrecht nicht verloren geht. Wahlberechtigte, die lediglich auf Antrag im Wählerverzeichnis stehen, erhalten jedoch keine Benachrichtigung.

Ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann im Zeitraum vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens bis zum 20. Februar 2026, 12:30 Uhr, eingelegt werden. Dies kann sowohl schriftlich als auch zur Niederschrift im Rathaus erfolgen.

Wahlschein und Briefwahl

Für die Wahl im Wahlkreis 14 Bietigheim-Bissingen kann ein Wahlschein beantragt werden. Die Teilnahme an der Wahl ist sowohl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum als auch durch Briefwahl möglich. Um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen, muss der Wahlbrief bis zum Wahltag, 18:00 Uhr, eingegangen sein. Der Wahlschein kann bis zum 6. März 2026, 15:00 Uhr, im Rathaus beantragt werden, wobei Anträge aufgrund plötzlicher Erkrankungen oder Absonderungen auch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich sind.

Ein neuer Wahlschein kann bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ausgestellt werden, falls der alte nicht zugegangen ist oder verloren wurde. Der Antrag für andere Personen kann nur mit schriftlicher Vollmacht gestellt werden. Unterstützungsangebote für wahlberechtigte Bürger mit Behinderungen sind ebenfalls verfügbar, um bei der Antragstellung zu helfen.

Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten den amtlichen Stimmzettel, einen weißen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag. Die Übergabe der Briefwahlunterlagen kann persönlich erfolgen; die Aushändigung an Dritte ist nur mit Vollmacht möglich. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder einer Behinderung unterliegen, haben ebenfalls das Recht auf Hilfe bei der Stimmabgabe. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

Die Wählerverzeichnisse sind von entscheidender Bedeutung, da sie als Grundlage für die Teilnahme an Wahlen dienen. Wie bundeswahlleiterin.de erläutert, enthält das Wählerverzeichnis alle wahlberechtigten Personen einer Gemeinde am Wahltag. Die Gemeinde muss vor jeder Wahl ein neues Wählerverzeichnis erstellen, basierend auf den Melderegistern. Stichtag für die Eintragung ist der 42. Tag vor der Wahl, wobei weitere Informationen zu den Fristen den Wahlberechtigten zur Verfügung stehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtzeitige Überprüfung der Wählerdaten und die Beantragung von Wahlscheinen für eine reibungslose Stimmabgabe unerlässlich sind. In diesem Kontext ist es wichtig, die Fristen zu beachten und sich gegebenenfalls rechtzeitig um Unterstützung zu kümmern, wie wahlhelfer.kdvz.nrw hinweist.