Bertolt Brecht: Ausbürgerung und ihre Folgen – Ein Blick zurück!
Am 8. Juni 2025 blickt das Kalenderblatt auf historische Ereignisse, darunter die Ausbürgerung Bertolt Brechts und die Gründung des Deutschen Bundes.

Bertolt Brecht: Ausbürgerung und ihre Folgen – Ein Blick zurück!
Am 8. Juni 2025 jährt sich ein bedeutendes historisches Ereignis: Im Jahr 1935 veröffentlichte das Reichsinnenministerium die vierte Ausbürgerungsliste. Zu den Betroffenen gehörte der renommierte Dramatiker Bertolt Brecht, der zusammen mit 40 weiteren Personen aufgrund von Verstößen gegen die „Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk“ ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlor. Diese Entscheidung hatte nachhaltige Konsequenzen für Brecht, der zudem in den folgenden Jahren zu einer umstrittenen Figur in der Theaterwelt werden sollte. Die genauen Hintergründe dieser Ausbürgerung sind eng mit der politischen Situation im damaligen Deutschland verknüpft, in der die Nationalsozialisten mit Repressalien gegen Künstler und Intellektuelle vorgingen. Dies wird auch von der Wikipedia beleuchtet.
Doch Brechts Schicksal reflektiert nicht nur die persönlichen Konsequenzen seiner Ausbürgerung. Er wurde im Jahr 1950 österreichischer Staatsbürger, und dieser Schritt führte, als er 1951 bekannt wurde, zu öffentlichem Aufschrei. Bergtolt Brecht lebte zu diesem Zeitpunkt in Ostberlin und wurde als Unterstützer des kommunistischen Regimes der DDR wahrgenommen. Die Theater in Wien reagierten auf diese Kontroversen mit einem Boykott seiner Werke. So gab es von 1948 bis 1963 an keinem etablierten Wiener Theater Aufführungen seiner Stücke. Schlüsselfiguren des Boykotts waren unter anderem die Publizisten Hans Weigel und Friedrich Torberg sowie der Burgtheater-Direktor Ernst Haeussermann.
Brecht in der Theaterwelt
Bereits in den 1920er und 1930er Jahren war Brechts Werk nur eingeschränkt in Wien zu sehen gewesen. 1946 wurden zum Beispiel „Der gute Mensch von Sezuan“ und 1948 „Muttermut Courage und ihre Kinder“ aufgeführt, doch die Zahl der Aufführungen blieb begrenzt. Nach dem skandalösen Vorfall um Brechts Staatsbürgerschaft verwehrten sich die bedeutenden Theater, insbesondere das Burgtheater, weiteren Inszenierungen seiner Stücke. Dies führte zu einer signifikanten kulturellen Isolation für Brecht und machte den Zugang zu seinem Werk extrem schwierig. Die Bietigheimer Zeitung wirft einen Blick auf die kulturellen Auswirkungen dieser Entwicklungen und die feudalen Strukturen im Theaterwesen.
Der Boykott Brechts Werke war nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern hatte auch internationale Dimensionen. So brachen in der Saison 1962-63 die ersten Risse in diesem Boykott: Das Volkstheater zeigte „Muttermut Courage und ihre Kinder“, eine Premiere, die als „Blockadebrecher“ tituliert wurde und gemischte Pressereaktionen hervorrief. Auch in den späten 1950er und frühen 1960er Jahren gab es Ausnahmen, wie zum Beispiel Aufführungen im Graz Opera House. Lediglich 1966 feierte Brecht mit „Leben des Galilei“ sein Debüt am Burgtheater, was die Situation für seine Werke allmählich verbesserte.
Anders als in Österreich war der Boykott in der Bundesrepublik Deutschland nicht so auffällig. Allerdings blieb die Kontroverse um Brechts Werk und seine Rolle innerhalb der Gesellschaft bis in die 1970er Jahre ein Thema intensiver Debatte. Die Auseinandersetzung um seine Hinterlassenschaft und die Werte, für die er stand, hat sowohl damals als auch heute einen prägnanten Platz in der Theaterdiskussion.
Diese historischen Ereignisse und Entwicklungen mahnen uns, wie stark Kunst und Politik miteinander verwoben sind und welche Herausforderungen Künstler in repressiven Zeiten durchstehen müssen.