Der Bedarf für neue Rettungswachen in Baden-Württemberg ist enorm, und das Ausmaß zeigt sich deutlich in der Summe von 70 Millionen Euro, die für den Bau notwendig sind. Allerdings gibt es nur ein verfügbares Budget von 12 Millionen Euro, was die Situation angespannt macht. Die Wartezeit auf Fördermittel beträgt voraussichtlich 8 bis 10 Jahre, was für die betroffenen Gemeinden eine immense Herausforderung darstellt. Ursprünglich war Walheim nicht im Fördertopf für 2026 enthalten, doch nun erhält der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Fördermittel für eine neue Rettungswache. Dabei decken diese Mittel nicht einmal 90 Prozent der Baukosten. Die bereits bestehende Förderung führte zu einem enormen Rückstau für Wachen, die vor Jahren gebaut wurden, welcher nun aufgelöst wurde

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Die Bundesregierung hat entschieden, die Investitionen in die zivile Verteidigung zu erhöhen, und hat Baden-Württemberg 80 Millionen Euro bereitgestellt. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt jedoch jahresweise an die Rettungsdienste, was den langwierigen Prozess weiter kompliziert. Bietigheimer Zeitung berichtet, dass eine anhaltende Finanzierungsunsicherheit die Planung erschwert.

Novellierung des Rettungsdienstgesetzes

Am 22. Februar 2024 wurde die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes (RDG) beschlossen, die wesentliche Änderungen mit sich bringt.

Dabei ist die Beibehaltung des Fördertatbestands des § 26 RDG unerlässlich. Derzeit finanziert die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur Betriebskosten, jedoch keine Um- oder Neubauten. Um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Finanzierung neuer Rettungswachen durch Fördermittel sichergestellt wird. vdek hebt hervor, dass die Planungs- und Hilfsfrist sich an individuellen medizinischen Notwendigkeiten orientieren soll. So benötigt ein Patient mit Herzstillstand beispielsweise eine schnellere Versorgung als jemand mit einem gebrochenen Arm. Ein Vorschlag zur Einführung einer Differenzierungsklausel im neuen Gesetz soll diese Anforderungen aufgreifen.

Die Abgeordneten Nico Weinmann und Jochen Haußmann setzen sich für diese Anpassungen ein. Sie stehen in Kontakt mit Experten und Organisationen, um die nötigen finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Patienten in Notfällen die bestmögliche Hilfe erhalten.

Finanzielle Risiken und Herausforderungen

Die neue Gesetzesfassung, die die Finanzierungspflicht des Landes in eine Kann-Vorschrift umwandelt, hat bereits besorgniserregende Reaktionen ausgelöst. Das Land wird künftig bei der Förderung des Baus von Rettungswachen maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen, während Hilfsorganisationen verpflichtet sind, mindestens 10 Prozent selbst zu tragen. Diese Eigenanteile werden oft aus Spenden und Eigenleistungen finanziert, was zusätzliche finanzielle Risiken birgt, wie der Geschäftsführer des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, Marc Groß, warnt.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten, da dies einen umfassenden Ausbau der Infrastruktur verlangt. Leonard v. Hammerstein vom Badischen Roten Kreuz äußert Bedenken, dass ohne staatliche Unterstützung Finanzierungslücken in Millionenhöhe entstehen könnten, die nicht aus Eigenmitteln kompensiert werden können. Johanniter warnt, dass die umfassende Umsetzung der Qualitätsverbesserungen im Rettungsdienst gefährdet ist, was negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Patienten haben könnte.