Am 16. Februar 2026 öffnet der Hospizdienst Region Öhringen von 10 bis 17 Uhr die Türen zu seinen neuen Räumlichkeiten in der Bismarckstraße 22, mit Zugang über den Haagweg. An diesem Tag der offenen Tür haben Interessierte die Möglichkeit, die modernen und zentral gelegenen Räume kennenzulernen und sich über die vielseitige Arbeit des Hospizdienstes sowie des Kinder- und Jugendhospizdienstes Hohenlohekreis zu informieren. Die größeren und helleren Räumlichkeiten ermöglichen eine verbesserte Beratung, die Begleitung von Trauernden und die Schulung und Koordination der ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die eine wertvolle Unterstützung leisten.
Mit der neuen Ausstattung wird das Ziel verfolgt, die Lebensqualität von schwerstkranken und sterbenden Menschen zu heben. Ambulante Hospizdienste setzen sich dafür ein, dass die Betroffenen, auch in der letzten Lebensphase, zu Hause oder in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können. In Deutschland gibt es etwa 1.500 ambulante Hospizdienste, die Unterstützung durch hauptamtliche Koordinationsfachkräfte sowie qualifizierte Ehrenamtliche bieten. Diese Dienste sind darauf ausgerichtet, den Bedürfnissen der Sterbenden und ihrer Angehörigen gerecht zu werden. Sie tragen dazu bei, Leiden zu lindern und Trauerprozesse zu begleiten, sowie bei Kommunikationsschwierigkeiten zu helfen, die viele Familien in dieser Zeit erleben.
Ziele der ambulanten Hospizarbeit
Die ambulante Hospizarbeit hat das Ziel, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Zu den wesentlichen Aufgaben der ambulanten Hospizdienste gehören:
- Linderung von Leiden im Krankheitsprozess
- Unterstützung bei der Verarbeitung des Sterbens
- Begleitung von Trauerprozessen
- Kommunikationshilfe für betroffene Familien
Die Unterstützung durch die ambulanten Hospizdienste ist für die Betroffenen kostenfrei. Grundlage dafür bildet der Paragraph 39a Abs. 2 SGB V, der die Förderung von ambulanten Hospizdiensten regelt. Um diese Förderung zu erhalten, müssen die Dienste mit palliativmedizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten und eine fachliche Verantwortung durch qualifiziertes Personal nachweisen.
Verbesserungen im Hospiz- und Palliativgesetz
Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), das seit dem 8. Dezember 2015 in Kraft ist, verbesserte die Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase erheblich. Es stellt sicher, dass die Palliativversorgung in verschiedenen Einrichtungen wie zu Hause, im Krankenhaus oder im Hospiz stattfinden kann. Außerdem sind die Leistungen zur Qualitätssteigerung der Palliativversorgung zwischen den Krankenkassen vereinbart worden, und es gibt nun spezifische finanzielle Zuschüsse für Hospize und ambulante Hospizdienste.
Finanzielle Mittel zur Trauerbegleitung der Angehörigen wurden ebenfalls erhöht, ebenso wie Zuschüsse für Personal- und Sachkosten. Damit wird die ambulante Hospizarbeit nicht nur in Pflegeheimen stärker berücksichtigt, sondern auch Krankenhäuser können Hospizdienste für Sterbebegleitungen beauftragen. Diese umfassenden Maßnahmen zielen darauf ab, eine individuelle Versorgungsplanung für die Patienten zu gewährleisten und die Qualität der palliativmedizinischen Versorgung zu verbessern.
Die bevorstehende Veranstaltung des Hospizdienstes Region Öhringen am 16. Februar ist nicht nur eine Gelegenheit zur Information, sondern auch eine Chance für den persönlichen Austausch. Hier zeigt sich, wie wichtig die Gemeinschaft in der Begleitung von Schwerstkranken und ihren Familien ist und wie wertvoll die ehrenamtliche Mitarbeit in der Hospizarbeit ist.
Für weitere Informationen besuchen Sie: meine.stimme.de, dhpv.de, und bundesgesundheitsministerium.de.