Würth verliert Prozess: Kündigung einer Betriebsrätin für ungültig erklärt!
Das Arbeitsgericht Heilbronn erklärt die Kündigung einer Betriebsrätin für unwirksam und unterstützt eine Unterschriftenaktion gegen Missstände bei Würth.

Würth verliert Prozess: Kündigung einer Betriebsrätin für ungültig erklärt!
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat kürzlich in einem bedeutenden Fall zugunsten einer gekündigten Mitarbeiterin der Adolf Würth GmbH entschieden. In einem Urteil erklärte das Gericht die fristlose Kündigung von Ina Möller, einer Betriebsratsmitglieds, für unwirksam. Dies stellt eine Niederlage für den mächtigen Werkzeughersteller dar, der bereits mit anderen Kündigungen vor dem Arbeitsgericht gescheitert ist, wie SWR berichtet.
Die Entscheidung fiel nach einer Klage, die Möller eingereicht hatte, nachdem das Unternehmen ihr fristlos gekündigt hatte. Diese Kündigung wurde nach einer Unterschriftenaktion ausgesprochen, in der Möller und ihre Kollegen auf „fehlende Wertschätzung und mangelnden Respekt“ innerhalb des Unternehmens aufmerksam gemacht hatten. Bei einer Betriebsversammlung wurden der Unterschriftenliste, die 287 Unterstützungserklärungen enthielt, dem Firmenchef Reinhold Würth übergeben.
Hintergrund der Kündigungen
Kurz nach dieser Übergabe kam es zu den fristlosen Entlassungen von Möller und Jürgen Fischer, einem IG-Metall-Vertrauensmann. Beide haben Klage eingereicht, nachdem güteverhandlingen keine Einigung erzielten konnten. Das Amtsgericht wird sich in den kommenden Wochen mit den Klagen auseinandersetzen, nachdem ein ähnlicher Fall, der von einem weiteren Mitarbeiter, Ralph Klenk, eingebracht wurde, der ebenfalls eine Kündigung anfechtete, bereits vor Gericht stattfand. Klenk wies einen Vergleichsvorschlag des Gerichts zurück und die Entscheidung ist noch offen, wie Stimme berichtet.
Würth setzt schwerwiegende Vorwürfe gegen die Gekündigten in den Raum, einschließlich „massiver Täuschung“. Das Unternehmen behauptet, dass 49 von 50 befragten Mitarbeitern nicht verständlich informiert waren über den Inhalt und das Ziel der Unterschriftenaktion. Die betroffenen Mitarbeiter hingegen weisen diese Vorwürfe vehement zurück, und das Gericht stellte in seinem Urteil keine Täuschung fest.
Weitere Herausforderungen für Würth
Das Urteil ist nicht nur eine Niederlage in diesem Fall, sondern wirft auch ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen Würth konfrontiert ist. Die Gewerkschaft kritisiert die Praktiken des Unternehmens, insbesondere die Behandlung der Arbeitszeiten für Mitarbeiter in der Logistik, wo es Berichte gibt, dass Angestellte bei niedrigerer Auftragslage kurzfristig nach Hause geschickt werden. Diese Maßnahme wird als untragbar angesehen, da das Risiko auf die Angestellten abgewälzt wird. Würth hingegen verteidigt sein Vorgehen und argumentiert, dass es mit bestehenden Betriebsvereinbarungen übereinstimmt.
Würth hat auf eine Anfrage zum aktuellen Urteil noch nicht reagiert und macht damit deutlich, dass das Unternehmen sich in einer angespannten rechtlichen Situation befindet und die kommenden Gerichtstermine mit Spannung erwartet werden.