Heute ist der 11.02.2026, und in Deutschland zeichnet sich ein besorgniserregendes Bild ab: Die Unternehmensinsolvenzen steigen rasant an. Am 10. Februar 2026 fand der sogenannte Unternehmensinsolvenztag statt, der auf die breite Branchenkrise hinwies, die das Land erfasst hat. Die Situation ist alarmierend, und die Auswirkungen sind weitreichend. Unternehmen aus verschiedenen Sektoren sehen sich mit steigenden Kosten und sinkenden Umsätzen konfrontiert, was viele in die finanzielle Schieflage bringt. Weitere Informationen zu dieser Krise sind auch auf der Webseite des Verbraucherschutzforums zu finden (hier).

Die Ursachen für die steigenden Insolvenzen sind vielfältig. Wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Energiekosten und eine allgemeine Marktsituation, die sich verschlechtert hat, tragen dazu bei, dass viele Betriebe in Schwierigkeiten geraten. Besonders betroffen sind kleine und mittelständische Unternehmen, die oft nicht über die finanziellen Rücklagen verfügen, um Krisenzeiten zu überstehen.

Die Rolle von Cookies und Datenschutz

Inmitten dieser wirtschaftlichen Herausforderungen gibt es auch rechtliche Rahmenbedingungen, die Unternehmen beachten müssen, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz. Ein wichtiges Thema in diesem Kontext sind Cookies und die damit verbundenen Einwilligungs-Banner. Laut dem TTDSG ist für die Speicherung von Informationen wie Cookies grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich, es sei denn, es handelt sich um technisch notwendige Cookies. Diese sind beispielsweise für die Sitzungsverwaltung oder die Speicherung von Nutzereingaben in Formularen notwendig und erfordern keine separate Einwilligung.

Unternehmen sollten jedoch darauf achten, dass sie nur die unbedingt erforderlichen Cookies verwenden, um den Aufwand bei der Einholung von Einwilligungen zu minimieren. Die Einwilligungen müssen klar, verständlich und nicht irreführend sein. Nutzer müssen die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung einfach zu verweigern, und die Datenschutzerklärungen sollten leicht zugänglich sein.

Externe Inhalte und deren Einbindung

Ein weiterer Aspekt, den Unternehmen im Blick haben sollten, ist die Einbindung externer Inhalte. Wenn Webseiten beispielsweise Bilder oder Videos von Drittanbietern einbinden, kann dies zu unerwünschten Datenübertragungen führen. Hier empfiehlt sich der Einsatz von datenschutzfreundlichen Lösungen wie lokalen Verarbeitungen oder Zwei-Klick-Systemen, um die Anforderungen des TTDSG und der DSGVO zu erfüllen.

In dieser schwierigen Zeit ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, sich nicht nur um ihre wirtschaftliche Situation zu kümmern, sondern auch rechtliche Vorgaben einzuhalten, um mögliche weitere Probleme zu vermeiden. Die Kombination aus wirtschaftlicher Unsicherheit und rechtlichen Herausforderungen könnte für viele Betriebe zu einer echten Bewährungsprobe werden.

Insgesamt zeigt sich, dass die aktuelle Situation in Deutschland eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den Herausforderungen erfordert, die sowohl wirtschaftlicher als auch rechtlicher Natur sind. Unternehmen sind gefordert, flexibel zu reagieren und gleichzeitig die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu wahren.