Alkohol-Überraschung in Uhingen: Mann mit 3 Promille rammt Bäume!

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Ein 62-jähriger Mann in Uhingen verursachte einen Unfall mit drei Promille Alkohol. Polizei ermittelt wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Ein 62-jähriger Mann in Uhingen verursachte einen Unfall mit drei Promille Alkohol. Polizei ermittelt wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Ein 62-jähriger Mann in Uhingen verursachte einen Unfall mit drei Promille Alkohol. Polizei ermittelt wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Alkohol-Überraschung in Uhingen: Mann mit 3 Promille rammt Bäume!

Ein 62-jähriger Mann aus Uhingen, im Kreis Göppingen, sorgte am Donnerstag für Aufregung, als er wiederholt mit seinem Auto gegen einen Baum fuhr. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, ereignete sich der Vorfall auf einem Parkplatz, als der Mann versuchte, sein Fahrzeug auszuparken.

Bereits beim Rückwärtsfahren hatte der Mann erhebliche Schwierigkeiten und benötigte mehrere Versuche. Aufgrund seines unsicheren Fahrverhaltens alarmierten besorgte Zeugen die Polizei. Als die Beamten eintrafen, fanden sie den Fahrer unverletzt in seiner Wohnung vor, zusammen mit seinem beschädigten Fahrzeug.

Alkoholisierter Fahrer

Ein Atemalkoholtest ergab, dass der Mann einen Wert von etwa drei Promille hatte. Dieses Maß an Alkohol im Blut überschreitet die gesetzlichen Grenzwerte bei weitem. Laut ADAC ist ab 1,1 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben und der Fahrer macht sich strafbar. Bei einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die als Erstverstoß mit einem Bußgeld von 500 Euro und weiteren Maßnahmen geahndet werden kann.

Die Polizei reagierte umgehend und beschlagnahmte den Führerschein des Mannes. Er muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Ein solcher Vorfall kann nicht nur zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch die eigene Sicherheit sowie die anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

Rechtliche Folgen und Verantwortung

Alkoholkonsum am Steuer ist ein ernstes Thema, das Konsequenzen sowohl für den Fahrer als auch für die Halter des Fahrzeugs hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei Unfällen zwar Schäden des Unfallgegners, kann jedoch bis zu 5000 Euro zurückfordern. Die vollkaskoversicherung hingegen kann in Abhängigkeit von der Alkoholisierung teilweise oder vollständig den Schadensersatz verweigern.

Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. In diesem Fall kann ein Verstoß gegen diese Regelung mit einem Bußgeld von 250 Euro und dem Verlust von einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Bei weiteren Verstößen können lange Sperrfristen und die Notwendigkeit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) folgen.

Insgesamt wird der Vorfall in Uhingen als eindringliche Erinnerung verstanden, wie dringend notwendig es ist, verantwortungsbewusst mit dem Thema Alkohol und Autofahren umzugehen. Die Polizei und Verkehrsbehörden betonen, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer höchste Priorität haben sollte.