Alkohol-Alarm in Uhingen: Polizei kontrolliert Verkehr massiv!

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Polizei kontrolliert Verkehr in Uhingen: Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen am 17.10.2025 führten zu mehreren Verstößen.

Polizei kontrolliert Verkehr in Uhingen: Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen am 17.10.2025 führten zu mehreren Verstößen.
Polizei kontrolliert Verkehr in Uhingen: Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen am 17.10.2025 führten zu mehreren Verstößen.

Alkohol-Alarm in Uhingen: Polizei kontrolliert Verkehr massiv!

Am Mittwoch, dem 16. Oktober 2025, führte die Polizei zwischen 15 Uhr und 20 Uhr gezielte Verkehrskontrollen in Uhingen durch. Kontrollstellen wurden am Diegelsberg sowie an der Ulmer Straße eingerichtet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und potenzielle Verkehrsverstöße zu ahnden. Nach Angaben von Filstalwelle wurden insgesamt 50 Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert. Die Einsatzkräfte stellten fest, dass die Mehrheit der Fahrer ordnungsgemäß unterwegs war.

Allerdings gab es auch einige Auffälligkeiten. Ein 40-jähriger VW-Fahrer, der kurz nach 16 Uhr am Diegelsberg gestoppt wurde, wies einen Alkoholgeruch auf. Der anschließende Alkomattest ergab einen Wert über der erlaubten Grenze, weshalb der Fahrer sein Fahrzeug stehen lassen musste. Zudem wurden drei Autofahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen angehalten, während zwei weitere Fahrer ohne Sicherheitsgurt unterwegs waren. In fünf Fällen konnten die Fahrer ihre Fahrerlaubnisse nicht vorzeigen, diese müssen nun nachträglich bei den Polizeidienststellen eingereicht werden.

Alkoholkontrollen im Straßenverkehr

Die Kontrollen der Polizei sind Teil einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Alkoholkontrollen werden insbesondere dann durchgeführt, wenn ein gerechtfertigter Verdacht auf Fahren unter Alkoholeinfluss besteht, beispielsweise bei auffälligem Fahrverhalten. Laut Punkte Flensburg gibt es klare Regelungen, die die Promillegrenzen festlegen: In Deutschland liegt die Grenze für alkoholisiertes Fahren bei 0,5 Promille. Bei Fahranfängern in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt eine Null-Promillegrenze.

Die Strafen bei Verstößen variieren je nach Schwere der Tat. Ein erstmaliger Verstoß bei 0,5 Promille kann mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen erhöht sich das Bußgeld deutlich, ebenso die Dauer des Fahrverbots. Wer sogar mit mehr als 1,09 Promille fährt, muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis und weiteren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Fazit

Die Polizeikontrollen in Uhingen verdeutlichen die Wichtigkeit von Verkehrssicherheit und präventiven Maßnahmen. Da die meisten Fahrer ordnungsgemäß agierten, ist dies ein positives Zeichen. Dennoch bleibt die Alkoholkontrolle ein zentrales Element in den Bemühungen, die Straßen sicherer zu machen und das Risiko von Verkehrsunfällen durch alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zu minimieren.