Die Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl in Süßen laufen auf Hochtouren, die am Sonntag, den 3. Mai 2026, stattfinden wird. Um einen reibungslosen Ablauf dieser wichtigen Wahl zu garantieren, sucht die Stadt dringend Wahlhelfer. Diese werden nicht nur für die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen benötigt, sondern auch für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung des Wahlverfahrens.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die die Arbeit als Wahlhelfer übernehmen möchten, müssen einige Anforderungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem, dass sie wahlberechtigt in Süßen sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Süßen haben. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Erneut betont die Stadt, dass die Zusammenarbeit auf ehrenamtlicher Basis erfolgt, wobei den Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung von 60 Euro zusteht.

Anforderungen und Aufgaben der Wahlhelfer

Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und beinhalten die Vorbereitung des Wahlraums, die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, die Überwachung der Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals. Der genaue Ablauf sieht vor, dass die Wahllokale um 08:00 Uhr öffnen und bis 18:00 Uhr für die Stimmenabgabe geöffnet bleiben. Anschließend beginnt die Auszählung der Stimmen, die mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann.

Die Schichten für Wahlhelfer sind in zwei Zeiträume unterteilt: Vormittags von 07:45 bis 13:00 Uhr und nachmittags von 12:45 bis 18:00 Uhr. Die Wahlhelfer treffen sich zudem zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr im Wahllokal. Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu melden, um eventuell für die Wahl eingeteilt zu werden. Der Kontakt erfolgt über das Wahlamt, entweder per E-Mail ordnungsamt@suessen.de oder telefonisch unter 07162 / 9616-737.

Zusätzliche Informationen zur Wahlorganisation

Die Organisation der Wahl erfolgt dabei nach klaren rechtlichen Vorgaben, die auch für die Durchführung von Kommunalwahlen in Bayern gelten. Beispielsweise regelt das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers die Sitzverteilung im Gemeinderat. Bei dieser Wahl können in Süßen, wie auch in vielen anderen Gemeinden, die einzelnen Stimmenzahlen der Wahlvorschläge durch Division mit ungeraden Zahlen ermittelt werden. Sollten mehrere Parteien gleich viele Ansprüche auf einen Sitz haben, entscheidet die höhere Stimmenzahl, in sensiblen Fällen das Los.

Um die bestehengebleibene Wahlordnung sicherzustellen, sind die Wahlhelfer gefragt, auch bei der Überprüfung von Wahlberechtigungen zu unterstützen und die Wahlurnen freizugeben. Schließlich besteht auch im Wahlraum die Aufgabe, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, was zwar oft im Hintergrund verbleibt, aber für den Erfolg der Wahl unerlässlich ist. Die Wahlhelfer spielen somit eine zentrale Rolle im gesamten Wahlsystem und tragen aktiv zur Demokratie bei.

Für weitere Informationen über die Anforderungen und Abläufe können Bürger die Seiten der Stadt Süßen und der Bayerischen Staatsregierung besuchen, um sich auf ihr Engagement als Wahlhelfer vorzubereiten. Für alle Interessierten sollte der Aufruf zur Unterstützung der Stadt und der Demokratie ein überzeugender Anreiz sein.

Mehr Informationen finden Sie unter Stadt Süßen, Bayerisches Staatsministerium und Bundeswahlleiterin.