Die Gemeinde Salach hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Modus Consult Ulm eine umfassende Radverkehrskonzeption erarbeitet. Diese Initiative basiert auf einer detaillierten Bestandsaufnahme der bestehenden Radinfrastruktur, die sowohl die Stärken als auch die Defizite identifiziert hat. Ein wesentlicher Bestandteil der Konzeption sind die Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 2024, die maßgeblich in die Planungen eingeflossen sind. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Radverkehr in Salach sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten.

Im Rahmen der konzipierten Verbesserungen wird es am Mittwoch, den 9. Juli 2025, um 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung im Foyer der Stauferlandhalle geben. Hier haben Bürger die Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anregungen einzubringen. Die Entwurfsfassung der Radverkehrskonzeption ist zudem als Download unter www.salach.de/radverkehrskonzeption verfügbar.

Geplante Maßnahmen zur Radinfrastruktur

Das Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Radverkehrs umfasst verschiedene wichtige Schritte:

  • Ausweisung der Zeppelinstraße als Fahrradstraße.
  • Prüfung der Bismarckstraße auf mögliche zukünftige Ausweisung als Fahrradstraße.
  • Einführung von Tempo 30 auf Abschnitten der Hauptstraße und Hohenstaufenstraße.

Die Radverkehrskonzeption berücksichtigt außerdem die Ergebnisse der Radverkehrskonzeption des Landkreises Göppingen, um eine ganzheitliche Strategie zu entwickeln.

Förderung des Radverkehrs

Die Gemeinde Salach profitiert von Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg für die Erstellung der Radverkehrskonzeption. Diese finanziellen Unterstützungen sind Teil einer breiteren Initiative, die darauf abzielt, die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Das Ministerium hat die finanziellen Rahmenbedingungen für die Förderung und Finanzierung des Radverkehrs verbessert und langfristig gesichert.

Der Fokus auf den Radverkehr wird durch verschiedene investive Programme unterstützt. Dazu gehören Modelle wie das „Modellvorhaben des Radverkehrs“ und das „Radnetz Deutschland“, beide bis 2029, sowie das „Sonderprogramm Stadt und Land“ bis 2030. Interessanterweise übernimmt der Bund 100 % der Finanzierung für den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen, was weitere Anreize schafft, den Radverkehr zu fördern.