Am Mittwoch, den 12. Februar 2026, wurde ein 44-Jähriger in Salach von den Polizisten des Polizeireviers Eislingen kontrolliert. Der Autofahrer, der mit einem Ford in der Hauptstraße unterwegs war, fiel den Beamten auf, weil er während der Fahrt eine Blitzer-App auf seinem Handy nutzte. Diese App war, wie die Polizei bemerkte, aktiv und zeigte ein Warnsignal an. Die Nutzung solcher Blitzer-Apps während der Fahrt ist in Deutschland verboten und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Dem 44-Jährigen droht nun ein Bußgeld von mindestens 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Weitere Details zu diesem Vorfall sind in dem Bericht des Filstalexpress zu finden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind eindeutig: Blitzer-Apps und Radarwarner sind nicht nur während der Fahrt, sondern auch als mitgeführte Geräte strengstens untersagt. Dies gilt sogar für Beifahrer, die ebenfalls keine Blitzer-Apps nutzen dürfen, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Verstöße gegen dieses Verbot werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Auch die Mitführung von betriebsbereiten Radarwarnern ist untersagt, und die Polizei hat die Befugnis, solche Geräte sicherzustellen und zu vernichten. Die vollständigen Regelungen dazu sind auf der Webseite des ADAC einsehbar.

Rechtliche Grundlagen und Strafen

Die Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1c StVO) bezieht sich direkt auf die Nutzung von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Dies schließt auch die Nutzung von Blitzer-Apps durch Beifahrer ein, was in einem relevanten Fall bereits zu einer Verurteilung führte. Vor Fahrtantritt oder während einer Pause dürfen Fahrer und Beifahrer sich jedoch über Radarkontrollen informieren. Fest eingebaute Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen, müssen während der Fahrt ebenfalls deaktiviert sein.

Zusätzlich zu den oben genannten Strafen für die Nutzung von Blitzer-Apps gibt es auch eine separate Regelung für die Nutzung von Handys am Steuer. Hierbei droht ein Bußgeld von 100 Euro und ein weiterer Punkt in Flensburg. Es ist also wichtig, sich der geltenden Vorschriften bewusst zu sein, um nicht in die Fänge der Verkehrsüberwachung zu geraten.

Ein Blick auf europäische Regelungen

In Europa besteht kein einheitliches Regelwerk für Radarwarner und Blitzer-Apps. Während in Deutschland diese Technologien streng verboten sind, variieren die Regelungen in anderen Ländern erheblich. In einigen Ländern wie Italien und Frankreich sind die Strafen hoch, und die Geräte können beschlagnahmt werden. In Belgien beispielsweise drohen sogar Gefängnisstrafen bei wiederholten Verstößen. Im Gegensatz dazu sind in Kroatien und Ungarn keine derartigen Verbote vorhanden, was die Situation für Reisende und Autofahrer in diesen Ländern komplizierter macht.

Die unterschiedlichen Regelungen in den europäischen Ländern verdeutlichen die Notwendigkeit für Reisende, sich vor Fahrten im Ausland über die geltenden Vorschriften zu informieren. Zu den Ländern, die ein Mitführverbot für Radarwarner haben, gehören unter anderem Österreich, Schweden und die Schweiz, wo hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen verhängt werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarnern in Deutschland nicht nur unzulässig ist, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann. Daher sollten Autofahrer und Beifahrer stets auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten, um sicher und regelkonform unterwegs zu sein. Weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten von Blitzer-Apps finden Sie auf der Webseite des BR.