Am 19. Februar 2026 wird die Öffentlichkeit über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Voralb (Änderung)“ informiert, der am 15. März 2022 in einer öffentlichen Sitzung beschlossen wurde. Hintergrund dieser Planung ist die Notwendigkeit, die bestehenden Flächen für Gewerbebetriebe zu erweitern, da der aktuelle Bedarf nicht mehr durch die vorhandenen Flächen gedeckt werden kann. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne formelle Umweltprüfung aufgestellt, was eine schnellere Umsetzung der Pläne ermöglichen soll.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde bereits vom 09. Mai 2022 bis zum 10. Juni 2022 öffentlich ausgelegt, und die Behördenbeteiligung fand parallel dazu statt. Am 02. Februar 2026 wurde ein erneuter Entwurf des Plans gebilligt, und nun steht die nächste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung an. Die Unterlagen sind vom 02. März 2026 bis zum 03. April 2026 auf der Homepage der Gemeinde sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php einsehbar.
Details zum Bebauungsplan
Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Gewerbegebiets Göppingen/Voralb und wird von mehreren geografischen Merkmalen eingegrenzt: im Osten durch die Gemarkungsgrenze zu Göppingen-Ursenwang, im Norden und Westen von bestehender gewerblicher Bebauung und im Süden durch den Bahndamm der stillgelegten Bahnstrecke Göppingen – Bad Boll. Ein Teilbereich der Fläche wird von Grünfläche in Gewerbefläche umgewidmet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes zu schaffen.
Stellungnahmen zur Planung können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an rathaus@gemeinde-eschenbach.de übermittelt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, schriftliche oder mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift abzugeben. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung in Schwallungen
Ein weiteres Beispiel für die aktive Einbindung der Bürger ist der Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Schmalkalden/Schwallungen“, der am 23. Juni 2025 in einer öffentlichen Sitzung beschlossen wurde. Hierbei handelt es sich um eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die darauf abzielt, den Bedarf an Gewerbeflächen für Neuansiedlungen und Erweiterungen zu decken. Das geplante Gebiet erstreckt sich westlich der B19, zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet Schwallungen und der Verbandskläranlage GEWAS.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird vom 14. Juli 2025 bis 18. August 2025 veröffentlicht, wobei Anregungen elektronisch oder schriftlich eingereicht werden können. Wie im Fall des Gewerbegebiets Voralb ist auch hier die fristgerechte Abgabe von Stellungnahmen erforderlich. Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz und die Größe der verfügbaren Fläche stellen wichtige Standortvorteile dar.
Bedeutung von Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist ein zentrales Element in der Stadtplanung, das eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsfindung fördern soll. Erfolgreiche Beteiligungsprozesse basieren auf maßgeschneiderten Konzepten, die die Besonderheiten der jeweiligen Gemeinde berücksichtigen. Wichtige Faktoren sind die gezielte Wahl der Zeitpunkte für Beteiligungsangebote und die Auswahl geeigneter Methoden. Dabei sollten neben der Bürgerschaft auch weitere Interessensgruppen wie Fachstellen und Vereine einbezogen werden.
Die frühzeitige Information und Beteiligung der Bürger erhöht die Chancen auf die tatsächliche Umsetzung von Projekten. Die hier beschriebenen Verfahren in Eschenbach und Schwallungen sind Ausdruck eines modernen Ansatzes in der Stadtplanung, der die Bürger aktiv in die Entwicklung ihrer Gemeinde einbezieht. Weitere Informationen zur Bürgerbeteiligung finden Sie unter diesem Link.