In der Gemeinde Hohenstadt kündigt sich eine bedeutende Veränderung an: Am Sonntag, den 12. April 2026, wird der neue Bürgermeister gewählt. Der derzeitige Amtsinhaber, Frank Fink, wird aufgrund gesundheitlicher Probleme zum 31. Dezember 2025 in den Ruhestand versetzt. Fink wurde im Sommer 2024 zum Bürgermeister gewählt, konnte jedoch aufgrund seiner Erkrankung nicht ins Amt eingeführt werden. Zurzeit werden die Amtsgeschäfte vom stellvertretenden Bürgermeister Armin Ramminger geführt, der die Gemeinde durch diese Übergangszeit leitet. Das Landratsamt Göppingen informierte am 18. Dezember 2025 offiziell über die Versetzung Finks in den Ruhestand, die auf seinen eigenen Wunsch und nach einer Überprüfung seiner Dienstfähigkeit erfolgte. Ein medizinisches Gutachten liegt vor, das die Entscheidung unterstützt.
Das Kommunalamt und die Gemeinde Hohenstadt arbeiten eng zusammen, um die bevorstehende Bürgermeisterwahl zu planen und umzusetzen. Eine Stellenausschreibung für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters wird am 30. Januar 2026 veröffentlicht. Interessierte Bewerber können sich bis zum Stichtag am 16. März 2026 beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Armin Ramminger, bewerben. In einem weiteren Schritt stellte Gemeinderat Uwe Gauss die Frage, ob das Amt auch ehrenamtlich besetzt werden könnte. Ramminger wies darauf hin, dass dies nicht möglich sei, da die Hauptsatzung der Gemeinde eine ehrenamtliche Besetzung des Amtes nicht zulässt.
Regelungen der Amtsbesetzung
Auf Antrag von Gauss und Gemeinderat Sebastian Müller soll die Satzung jedoch erneut geprüft werden, um möglicherweise flexiblere Regelungen für die Zukunft zu ermöglichen. Eine Diskussion über die Hauptsatzung könnte zwar aktuell von regionaler Bedeutung sein, bleibt jedoch auch im Kontext der deutschlandweiten Debatte um die Besoldung und Stellung von Bürgermeistern relevant. In Deutschland gibt es etwa 11.500 Bürgermeister, davon sind mehr als 8.000 ehrenamtlich tätig. Im Gegensatz dazu arbeiten rund 3.400 Bürgermeistern in einem Hauptamt.
Ehrenamtliche Bürgermeister erhalten zwar eine Aufwandsentschädigung, genießen jedoch andere Regelungen als ihre hauptamtlichen Kollegen. Diese haben, nach mindestens fünf Jahren im Amt, Anspruch auf eine Pension, die sich aus ihrem Gehalt und weiteren Faktoren berechnet. In Bayern zum Beispiel muss ein Bürgermeister acht Jahre im Dienst sein, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Kontrovers wird insbesondere die sogenannte „bedingungslose Pension“ für Bürgermeister diskutiert. Dennoch wird die angemessene Vergütung als notwendig erachtet, um qualifizierte Bewerber für diese verantwortungsvolle Aufgabe zu gewinnen.
Der bevorstehende Wechsel in der Repräsentation der Gemeinde Hohenstadt wirft somit nicht nur Fragen zur aktuellen Besetzung, sondern auch zur grundsätzlichen Regelung und Würdigung von Bürgermeisterämtern in Deutschland auf. Während Hohenstadt sich nun auf die Wahl vorbereitet, bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Hauptsatzung entwickeln wird.
Für weitere Informationen zu den kommunalen Regelungen und dem Ruhestand von Bürgermeistern siehe auch die Berichte von Schwäbische, Filstalexpress und Kommunal.