Polizei stoppt Autofahrer: Führerschein aus dem Ausland ungültig!

Am 27.05.2025 wurde ein Autofahrer in Gruibingen mit ungültigem bosnischen Führerschein kontrolliert. Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Am 27.05.2025 wurde ein Autofahrer in Gruibingen mit ungültigem bosnischen Führerschein kontrolliert. Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. (Symbolbild/MS)

Polizei stoppt Autofahrer: Führerschein aus dem Ausland ungültig!

Gruibingen, Deutschland - Heute, am 27. Mai 2025, führte die Polizei in Ulm eine Verkehrskontrolle auf einer Tank- und Rastanlage durch. Während dieser Überprüfung wurde ein 35-jähriger Autofahrer mit einem ungültigen bosnischen Führerschein angehalten. Der Mann lebt seit September 2024 in Deutschland, was dazu führte, dass sein Führerschein gemäß den deutschen Vorschriften ungültig wurde. Nach einer Frist von 180 Tagen verlieren Fahrerlaubnisse aus Nicht-EU-Ländern in der Regel ihre Gültigkeit, was in diesem Fall zutraf. Da er ohne gültige Fahrerlaubnis am Steuer saß, erhielt er eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, was gemäß § 21 StVG bestraft werden kann. Sein Peugeot mit deutscher Zulassung musste an der Raststätte stehen gelassen werden, während er mit den rechtlichen Konsequenzen seiner Handlung konfrontiert wird. Laut news.de sind die strengen Regelungen in Deutschland für ausländische Führerscheine klar: Diese müssen innerhalb der sechsmonatigen Frist umgeschrieben werden, um legal auf deutschen Straßen fahren zu dürfen.

Für ausländische Bürger, insbesondere für Drittausländer wie den 35-Jährigen in diesem Fall, gilt, dass sie grundsätzlich bis zu sechs Monate mit einem im Ausland erworbenen Führerschein fahren dürfen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jedoch die Gültigkeit dieser Erlaubnis, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn man weiterhin fährt. Fahren ohne umgeschriebenen Führerschein kann als Straftat gewertet werden und zu Geldstrafen sowie Punkten im Verkehrszentralregister führen. Diese Informationen unterstreichen die Wichtigkeit, die rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf ausländische Führerscheine zu beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dies wird durch die Inhalte von tarneden.de unterstützt.

Rechtslage für ausländische Fahrerlaubnisse

In Deutschland ist es gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes erforderlich, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, um ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Für die Erteilung und Umschreibung eines Führerscheins ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Die hierfür benötigten Ausweisdokumente sollten bei der Antragstellung vorgelegt werden, und häufig ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus dem Ausland eine Einzelfallentscheidung darstellt, die von verschiedenen rechtlichen Vorschriften abhängt. Diese wichtigen Informationen finden sich auf der Website von TÜV Nord.

Die rechtlichen Implikationen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis sind umfassend, und es gibt auf der einen Seite zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die in bestimmten Fällen zur Freisprechung von Ausländern führten, die ohne Umschreibung weiterfuhren. Auf der anderen Seite sollten Berufskraftfahrer, die länger als sechs Monate in Deutschland aktiv sind, besonders vorsichtig sein, da ihre häufigen Fahrten möglicherweise als mehrere Straftaten gewertet werden können. Rechtsanwälte geben an, dass in solchen Fällen die Beratungskosten ab 75 Euro beginnen und die Vertretungskosten ohne Hauptverhandlung bei etwa 700 Euro liegen, bei einer Hauptverhandlung sogar ca. 1.100 Euro kosten können.

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OrtGruibingen, Deutschland
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