Ab dem 30. Januar 2026 erhalten etwa 120.000 Abfallgebührenzahler im Landkreis ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2026. Der Abfallgebührenbescheid enthält nicht nur die Festsetzung der Abfallgebühren, sondern auch die Endabrechnung für 2025. Dies berichtet Nussbaum. Den Bescheiden liegen außerdem ein Infoschreiben zur neuen KüchenBio-Tonne, ein Bestellschein für die Sperrmüllabholung sowie Gutscheinkarten für die kostenfreie Abgabe von Altholz und Bauschutt bei.

Die Abfallgebühren basieren auf den Leerungszahlen des Vorjahres. Jeder Haushalt ist verpflichtet, mindestens zehn Leerungen im Jahr zu berücksichtigen. Bei mehr vorausbezahlten Leerungen als in Anspruch genommen, erfolgt eine Verrechnung für 2026. Fallen zusätzliche Leerungen an, sind diese nachträglich zu begleichen. Haushalte in größeren Wohnanlagen erhalten den Gebührenbescheid nach Haushaltsgröße, während Hausverwaltungen die Bescheide für die Leerungsgebühren erhalten.

Wichtige Änderungen durch die KüchenBio-Tonne

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Einführung der KüchenBio-Tonne in Kraft treten, um die blauen Biobeutel zu ersetzen. Jeder Haushalt erhält voraussichtlich im vierten Quartal 2026 eine 60-Liter-KüchenBio-Tonne, die wöchentlich geleert wird. Haushalte, die keine KüchenBio-Tonne benötigen, können bis zum 15. März 2026 online auf die Auslieferung verzichten. Die Hausverwaltungen von größeren Wohnanlagen werden ebenfalls zur Einführung der KüchenBio-Tonne angeschrieben.

Durch diese Veränderung, die von Destatis kontextualisiert wird, sollen die Abfalltrennungsrichtlinien effektiver umgesetzt werden. Ab 2027 dürfen die bisherigen Biobeutel nicht mehr für Küchenabfälle genutzt werden, was den Fokus auf eine verbesserte Abfallwirtschaft lenkt.

Fragen und Unterstützung für Abfallgebührenzahler

Die Gebührenbescheide enthalten Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal unter www.myawb.de. Über dieses Portal können Nutzer ihre Leerungen abrufen, den Tausch ihrer Restmülltonne beantragen oder Abholungen anmelden. Zusätzlich können Fragen zum Gebührenbescheid jederzeit an den Abfallwirtschaftsbetrieb gerichtet werden. Es wird empfohlen, eine Woche zu warten, um die Erreichbarkeit des Betriebs zu verbessern.

Für die Abholung von Sperrabfällen steht ein Abholservice zur Verfügung. Die Eigentümer haben Anspruch auf mehrere kostenfreie Abholungen pro Jahr, die individuell an die Größe und Anzahl der Restabfallbehälter gekoppelt sind. Mieter können mit einer unterschriebenen Eigentümervollmacht die kostenfreien Kontingente ihres Vermieters nutzen, wie es auf der Website des EVS beschrieben wird.