Fahrer unter Alkoholeinfluss: Polizei stoppt gefährliches Fahrzeug in Gussenstadt
Am 24.05.2025 meldete ein Zeuge einen alkoholisierte Fahrer in Gerstetten. Polizei leitete Fahndung ein und führte Bluttest durch.

Fahrer unter Alkoholeinfluss: Polizei stoppt gefährliches Fahrzeug in Gussenstadt
Am 24.05.2025, gegen 20:20 Uhr, wurde in Gussenstadt ein Fahrzeug gemeldet, dessen Fahrer offensichtlich alkoholisiert war. Ein aufmerksamer Zeuge hatte beobachtet, wie das Auto die Spur nicht halten konnte und mehrfach beinahe gegen die Leitplanken fuhr. Dies führte zu einer umgehenden Fahndung durch die Polizei, die das gesuchte Fahrzeug schließlich anhalten konnte.
Bei der Kontrolle des 23-jährigen Fahrers wurde ein ausgeprägter Alkoholgeruch festgestellt. Ein darauf folgender Alkoholtest bestätigte den Verdacht auf Alkoholeinfluss. Aufgrund des Ergebnisses ordnete die Polizei eine Blutentnahme an, um die genauen Alkoholwerte zu ermitteln. Des Weiteren wurde der Führerschein des Fahrers bis auf Weiteres einbehalten. Laut bussgeldkatalog.org darf die Polizei die Entnahme einer Blutprobe unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, insbesondere wenn der Verdacht auf eine rauschbedingte Verkehrsstraftat besteht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Bluttests
Die Blutentnahme wird ausschließlich von einem Arzt durchgeführt. Bei Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum ist dies ein wesentlicher Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen. Ein Bluttest ist nicht nur sinnvoll, um klare Werte zu erhalten, sondern auch notwendig, um mögliche Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten nachzuweisen. Gemäß § 81a Abs. 2 Satz 2 StPO müssen Betroffene bei Anordnung der Blutentnahme diesen Vorgang dulden.
Der Bluttest erfolgt invasiv durch die Entnahme von Blut aus der Armvene. Die Probe wird dabei eindeutig gekennzeichnet und anschließend in einem Labor analysiert. Schnelltests sind vor Gericht nicht als Beweismittel zulässig, weshalb Bluttests eine entscheidende Rolle im rechtlichen Verfahren spielen. Ergebnisse sind in der Regel nach etwa 24 Stunden verfügbar und werden schriftlich festgehalten.
Nachweiszeiten für Drogen und Alkohol
Interessant sind auch die Nachweiszeiten für verschiedene Substanzen im Blut, die durch den Bluttest ermittelt werden können:
- GHB/GBL/BDO: maximal 6 Stunden
- Opiate: maximal 8 Stunden
- Cannabis: 12 bis 72 Stunden (bis zu 4 Wochen bei regelmäßigem Konsum)
- Speed: 8 bis 24 Stunden
- Ecstasy: bis zu 24 Stunden
- LSD: bis zu 12 Stunden
- Kokain: 6 bis 24 Stunden
- Heroin: 10 bis 12 Stunden
- Barbiturate: wenige Stunden bis Tage
- Benzodiazepine: einige Stunden bis Tage
- Crystal: bis zu 24 Stunden
- Methadon: bis zu 2 Tage
Alkoholabbau im Blut erfolgt in der Regel mit einer Rate von 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Diese Werte sind für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit von zentraler Bedeutung und unterstreichen die Ernsthaftigkeit, mit der Alkohol- und Drogenfahrten im Straßenverkehr behandelt werden.
Die Vorfälle in Gussenstadt verdeutlichen, dass die Polizei konsequent gegen alkoholisiertes Fahren vorgeht und Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Blutentnahme sind klar geregelt, was sowohl für Fahrzeugführer als auch für die Polizei verbindliche Leitlinien bietet.