Verkehrskontrollen in Laupheim: 18 Verstöße und sichergestellte Fahrzeuge!
Am 30.05.2025 führte die Verkehrspolizei in Laupheim Kontrollen durch, überprüfte 62 Fahrzeuge und stellte 18 Anzeigen aus.

Verkehrskontrollen in Laupheim: 18 Verstöße und sichergestellte Fahrzeuge!
Am 30.05.2025 hat die Verkehrspolizei in Ulm eine Kontrollstelle in der Weihertalstraße, Laupheim eingerichtet. In Rahmen dieser Verkehrskontrolle wurden insgesamt 50 Motorräder sowie 12 Autos überprüft. Die Beamten erstatteten gegen 18 Fahrzeuglenker Anzeigen wegen erloschener Betriebserlaubnis. Diese Anzeigen resultieren auf Mängel wie falsche Spiegel und einen unzulässigen Auspuff.
In drei Fällen waren die Mängel so gravierend, dass die Polizei Fahrzeuge sicherstellte – darunter zwei Pkw und ein Motorrad. Die sichergestellten Fahrzeuge werden nun einem Gutachter zur Prüfung vorgeführt, um den genauen Zustand zu bewerten. Die Informationen stammen vom Polizeipräsidium Ulm und verdeutlichen die konsequente Vorgehensweise der Behörden in Bezug auf Verkehrssicherheit und -kontrollen. News.de berichtet, dass solche Kontrollen regelmäßig stattfinden, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.
Ziele und Vorschriften bei Verkehrskontrollen
Allgemeine Verkehrskontrollen sind nicht gesetzlich definiert, basieren jedoch auf § 36 Abs. 5 StVO. Die Polizei hat das Recht, Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle anzuhalten, und die Anweisungen müssen befolgt werden. Das Ziel dieser Kontrollen ist es, die Fahrtüchtigkeit, die Dokumente, den Fahrzeugzustand sowie die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu überprüfen. Die Kontrollen können sowohl verdachtsunabhängig als auch anlassbezogen erfolgen. Fachanwalt.de erläutert, dass Polizeibeamte dabei folgende Überprüfungen durchführen dürfen:
- Identität und Fahrtauglichkeit überprüfen
- Führerschein, Fahrzeugschein und Anhängerschein anfordern
- Fahrzeugzustand und Notfallausstattung kontrollieren
- Anweisungen zur Fahrzeugbedienung erteilen
Zudem können auch Datenabfragen zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Polizei durchgeführt werden. Bei Verstößen werden gemäß dem Bußgeldkatalog Bußgelder verhängt, die von 5 Euro für fehlendes Erste-Hilfe-Material bis zu 70 Euro für die Missachtung von Polizeianweisungen reichen können. Bussgeldkatalog.de informiert zudem über spezifische Bußgelder und Punkte bei diversen Verstößen.
Die Polizei kann zwar nicht ohne Verdacht Alkohol- oder Drogentests anordnen, jedoch sind diese Tests bei konkreten Verdachtsmomenten möglich. Fahrer sind nicht verpflichtet, ihre Identität bei nicht-belastenden Fragen offen zu legen oder ihre Mobiltelefone durchsuchen zu lassen.
Insgesamt zeigt die kontrollierte Maßnahme in Ulm deutlich, wie ernst die Behörden Sicherheitsaspekte im Straßenverkehr nehmen und wie wichtig es ist, dass die Verkehrsteilnehmer über ihre Rechte und Pflichten während einer Kontrolle informiert sind.