Sonnenfeld-Deponie: Kanton verlangt erneutes Mitwirkungsverfahren!

Sonnenfeld-Deponie: Kanton verlangt erneutes Mitwirkungsverfahren!
Eschenbach, Schweiz - Am 5. Juni 2025 wird in Eschenbach über die geplante Deponie Sonnenfeld erneut ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren, das ursprünglich 2019 startete, muss laut Angaben des Kantons aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben wiederholt werden. Insbesondere wurde im Rekursverfahren zu einer anderen Deponie festgestellt, dass für Abbaustellen und Deponien von überregionaler Bedeutung ein kantonales Verfahren erforderlich ist. Dies bedeutet, dass die Verantwortung nun beim Kanton liegt, der einen kantonalen Sondernutzungsplan für das Projekt erlässt. Die Zuständigkeit für die öffentliche Mitwirkung obliegt ebenfalls dem Kanton. Die erste Informationsveranstaltung dazu findet am 17. Juni statt, das Mitwirkungsverfahren selbst beginnt am 18. Juni und endet am 17. August. Rückmeldungen sind über die kantonale Mitwirkungsplattform möglich, die unter sg.e-mitwirkung.ch zu erreichen ist.
Der Projektverlauf in Eschenbach hat in den letzten Jahren für viel Aufsehen gesorgt. Eine umfassende öffentliche Mitwirkung wurde 2019 durchgeführt, gefolgt von einem regionalen Verkehrsgutachten im Jahr 2021 und der Erteilung überarbeiteter Planunterlagen im Frühjahr 2022. Aktuell werden die eingegangenen Einsprachen bearbeitet. Wie die Gemeinde Eschenbach mitteilt, hat das kantonale Bau- und Umweltdepartement überraschend die Fallführung für das Vorhaben übernommen. Dieser Kurswechsel führt zu einem grundlegenden Wandel in den Verfahrensabläufen – der kantonale Sondernutzungsplan ersetzt den ursprünglich vorgesehenen kommunalen Plan.
Reaktionen zur Verfahrensänderung
Die Verfahrensänderung kam für die Gemeinde und die Beteiligten unerwartet. Der Bewilligungsprozess wurde bisher in enger Abstimmung mit dem Kanton durchgeführt, was zu einer gewissen Verwirrung und Unmut innerhalb der Öffentlichkeit führte. Die Entscheidung, die „Spielregeln“ während eines bereits über fünf Jahre laufenden Verfahrens zu ändern, wird als unüblich und schwer nachvollziehbar angesehen. Dies hat nicht nur zur Verzögerung des Verfahrens geführt, sondern auch zu erhöhten Kosten für die Initiatoren des Projekts.
Weitere Beteiligte, darunter Gemeinde- und Regionalbehörden sowie Privatpersonen und Verbände, äußern ebenfalls Unzufriedenheit über den abrupten Kurswechsel. Die Notwendigkeit, verschiedene Schritte nun zu wiederholen, wirft Fragen zur Planungs- und Genehmigungtransparenz auf und lässt die betroffenen Akteure in einer angespannten Situation zurück, da sie aus Kostensicht und hinsichtlich der Zeitplanung betroffen sind. Auch Details zum neuen kantonalen Bewilligungsprozess sind bislang noch unbekannt, was die Unsicherheit weiter verstärkt.
Die Debatte um die Deponie Sonnenfeld zeigt einmal mehr, wie komplex Verfahrensabläufe im Bereich der Raumplanung sind und welche Herausforderungen sich für alle Beteiligten daraus ergeben. Das Mitwirungsverfahren, das bald beginnt, wird von vielen mit Spannung erwartet, nicht zuletzt, um zu sehen, wie die verschiedenen Interessenlagen ausgewogen berücksichtigt werden können.
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Ort | Eschenbach, Schweiz |
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