Am 5. November 2025 wurde in Eislingen ein Fahrer eines VW Crafter (Kleinlaster) von der Polizei kontrolliert. Bei dieser Kontrolle, die um 17:15 Uhr in der Daimlerstraße stattfand, stellte sich heraus, dass die Ladung des Fahrzeugs nicht ordnungsgemäß gesichert war. Der 45-jährige Fahrer hatte mehrere Gegenstände, darunter eine Gasflasche, transportiert, die bei einer plötzlichen Bremsung oder Kurvenfahrt potenziell gefährlich werden könnten, da sie nicht ausreichend gesichert waren. Daher musste der Fahrer die Ladung sofort nachbessern, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte. Zudem erhielt er eine Anzeige wegen der mangelhaften Ladungssicherung, wie blicklokal.de berichtet.

Die Polizei weist darauf hin, dass es nicht nur die Pflicht des Fahrers ist, die Ladung zu sichern. Auch Fahrzeughalter, Disponenten und Verladepersonen tragen Verantwortung. Bei Verstößen kommen die genannten Verantwortlichen ebenfalls für Bußgelder in Frage. Die Verantwortung zur Prüfung der Ladungssicherung obliegt dem Fahrer, auch wenn die Beladung von einer anderen Person vorgenommen wurde. Bei unzureichender Sicherung besteht die Gefahr, dass lose Pakete während der Fahrt beschädigt werden oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können.

Gesetzliche Vorgaben zur Ladungssicherung

Laut den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrer und Halter verpflichtet, die Ladung so zu sichern, dass sie bei einer Vollbremsung nicht verrutschen kann. Die Sicherung muss vor Fahrtantritt überprüft werden. Gemäß den §§ 22 und 23 der StVO ist die Ladung in einer Weise zu befestigen, die sicherstellt, dass diese während der Fahrt nicht umfallen oder verrutschen kann. Dabei kommen verschiedene Arten der Ladungssicherung zum Einsatz: die formschlüssige und die kraftschlüssige Sicherung, wie auf bussgeldkatalog.org beschrieben.

Die bußgeldbewehrte Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Beispielsweise wird eine unzureichende Sicherung der Ladung, die andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro geahndet. Bei einem Unfall wegen mangelhafter Ladungssicherung können sogar Bußgelder bis zu 75 Euro verhängt werden, und das betreffende Fahrzeug kann Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Die genauen Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes. Die konkrete Bußgeldtabelle für verschiedene Verstöße gegen die Ladungssicherungsrichtlinien kann unter bussgeldkatalog.de eingesehen werden.

Statistiken und Empfehlungen

Die Statistiken zeigen, dass schlechte Ladungssicherung in Deutschland signifikant zu Unfällen beiträgt. Schätzungen zufolge ereignen sich jährlich ungefähr 2.500 relevante Unfälle aufgrund mangelhafter Ladungssicherung, die mit Sachschäden in Höhe von rund 500 Millionen Euro verbunden sind. Besorgniserregend ist, dass rund 70 Prozent der Transporte nicht entsprechend den Vorschriften gesichert sind. Um Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, die Ladung stets richtig zu beladen und sorgfältig zu verzurren.

Insgesamt verdeutlicht dieser Vorfall in Eislingen die hohe Verantwortung, die Fahrer und Fahrzeughalter im Hinblick auf die Ladungssicherung tragen. Die regelmäßige Überprüfung und Sicherung der Ladung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine zentrale Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.