Die Landesstraße zwischen Rechberg und Straßdorf wird von 2. März bis Ende Juni 2026 gesperrt. Diese Vollsperrung wurde in einer Bürgerversammlung, die Bürgermeister Michael Rembold moderierte, bekanntgegeben. Mit rund 300 Teilnehmern war die Versammlung gut besucht, aber nicht ausreichend, um alle Interessierten unterzubringen. Es wurden diverse Anregungen zur Umgehung der Sperrung und zur Verbesserung der Situation diskutiert.

Ein zentrales Anliegen der Anwohner war die medizinische und Notfallversorgung. Diese könnte schneller über Donzdorf gewährleistet werden. Die Umleitung für den Individualverkehr führt über Wißgoldingen, Lauterstein, Degenfeld, Buchauffahrt und Gmünd nach Straßdorf. Für ortskundige Verkehrsteilnehmer gibt es eine kürzere Strecke über Ottenbach und Lenglingen.

Besondere Regelungen und Anliegen der Anwohner

Der Tannweiler Weg bleibt während der Sperrung nur für den Busverkehr zugänglich, es gelten Ausnahmen für den Rettungsdienst und Landwirte. Vor dem Hintergrund der Kapazität gab es Bedenken, dass die angeforderten Kleinbusse mit 12 Plätzen nicht ausreichend sind, da täglich etwa 140 Kinder transportiert werden müssen. Eine Diskussion darüber, den Busverkehr über Ottenbach zu leiten, wurde aufgrund der Straßenverhältnisse abgelehnt.

Radfahrer dürfen die Straße nutzen, während Motorradfahrer ausgeschlossen sind, um hohe Geschwindigkeiten zu vermeiden. Anliegerrechte sind in solchen Situationen von erheblicher Bedeutung. Sie garantieren den Anwohnern einen gewissen Zugang zu Informationen und erlauben ihnen, an der Planung in ihrer Umgebung teilzuhaben, wie rechtsverbindliche Ausführungen zu Anliegerrechten verdeutlichen.

Verkehrsaufkommen und Sicherheitsbedenken

Der tägliche Verkehr auf der Straße beläuft sich auf zwischen 3.800 und 4.300 Fahrzeugen, unterstützt durch etwa 50 Busfahrten zwischen Waldstetten und Wißgoldingen. Anlieger, die auf die Straße angewiesen sind, tragen das Risiko von Einschränkungen durch Baumaßnahmen. Daher ist es wichtig, dass die Kommune die Anliegerrechte in der Planungsphase ausreichend berücksichtigt.

Der Ortsvorsteher Karl Weber und der ehemalige Feuerwehrkommandant Ewald Brühl äußerten zudem Bedenken hinsichtlich möglicher Hochwassergefahren, was die Notwendigkeit von Verkehrssicherheitsmaßnahmen verdeutlicht.

Eine Behelfsmaßnahme würde hier möglicherweise dazu beitragen, die Belastungen für Anlieger zu minimieren. Anliegerrechte umfassen unter anderem die Möglichkeit der Information, der Anhörung und der Beschwerde, wie weiterführende Informationen erläutern. Die Unterstützung durch rechtliche Beratung kann entscheidend sein, damit die Rechte der Anlieger gewahrt werden.