Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Göppingen: 2 Promille bei Kontrolle!
Am 14. Juni 2025 wurde ein 37-Jähriger in Göppingen betrunken auf einem E-Scooter angehalten – über 2 Promille festgestellt.

Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Göppingen: 2 Promille bei Kontrolle!
Ein 37-Jähriger ist am Freitagabend, den 14. Juni 2025, in Göppingen unter starkem Alkoholeinfluss auf einem E-Scooter unterwegs gewesen. Der Vorfall ereignete sich gegen 22 Uhr in der Willi-Bleicher-Straße. Die Polizei wurde auf den Mann aufmerksam, als er Schlangenlinien fuhr und offensichtlich Schwierigkeiten hatte, den Roller im Gleichgewicht zu halten. Ein Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von über 2 Promille, was ihn eindeutig als fahruntüchtig ausweist.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde von einem Arzt eine Blutprobe des Mannes entnommen. Er wird nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt. Dieses Ereignis unterstreicht die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter), die mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h als Kraftfahrzeuge klassifiziert werden. Laut der strafrechtsiegen.de gilt ein Minimum von 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration für die absolute Fahruntüchtigkeit bei E-Scooter-Fahrern.
Rechtliche Konsequenzen
Der Fall des 37-Jährigen wird voraussichtlich ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben. Nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB kann eine Person, die wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wird, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnis für E-Scooter. In einem ähnlichen Fall wurde ein Angeklagter mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,51 Promille zu einer Geldstrafe und einem viermonatigen Fahrverbot verurteilt. Hierbei stellte das Amtsgericht fest, dass keine besonderen Umstände vorlagen, die eine Ausnahme von der Regelvermutung der Ungeeignetheit rechtfertigen könnten.
Die rechtlichen Grundlagen für die Einstufung von E-Scootern als Kraftfahrzeuge führen dazu, dass auch Ersttäter mit der Regelvermutung rechnen müssen. Dieses rechtliche Konzept wird auch in den Hinweisen des Amtsgerichts Hamm deutlich, das die Überprüfung der Ungeeignetheit in zukünftigen Verfahren für notwendig erachtete.
Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall eindrucksvoll, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss – selbst auf einem E-Scooter – ernsthafte rechtliche Folgen haben kann und die Polizei in Fällen von Fahruntüchtigkeit rigoros einschreitet. Die Bevölkerung sollte sich dieser Gefahren und der strengen Regelungen bewusst sein, um mögliche Unfälle und strafrechtliche Verfolgungen zu vermeiden.