Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen hat die mobile Sammlung von Schadstoffen wieder ins Leben gerufen. Diese findet, wie bereits in der Vergangenheit, zweimal jährlich statt und wird von einem Chemiker oder einer Chemikerin überwacht. Der nächste Termin steht am Dienstag, dem 17. März, von 14 bis 19 Uhr am Freibadparkplatz in Wendlingen am Neckar an. Abfälle müssen dabei dicht verschlossen und idealerweise in der Originalverpackung abgegeben werden.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Abfälle nicht vor dem Eintreffen des Schadstoffmobils abgestellt werden dürfen. Um die Gesundheit und die Umwelt zu schützen, dürfen Sonderabfälle nicht im Restmüll entsorgt werden, da bei der Verbrennung giftige Gase entstehen. Die gesammelten Abfälle werden in spezialisierten Verbrennungsanlagen bei hohen Temperaturen von bis zu 1000° Celsius fachgerecht entsorgt. Dabei werden entstandene Gase nachverbrannt und Schadstoffe aus der Abluft gefiltert, wie Nussbaum berichtet.

Welche Abfälle werden angenommen?

Das Schadstoffmobil nimmt eine Vielzahl von Stoffen an, darunter:

  • Abbeizlaugen
  • Autopflegemittel
  • flüssige Farben und Lacke
  • mineralische Fette
  • Fleckentferner
  • Putzmittel
  • Hobbychemikalien
  • lösemittelhaltige Klebstoffe
  • Rostschutzmittel
  • Säuren und Laugen
  • Pflanzenschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Spraydosen mit Restinhalt
  • Verdünner
  • quecksilberhaltige Abfälle

Abfälle wie ausgetrocknete Farben, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren, Feuerlöscher und Altöl werden hingegen nicht angenommen. Diese Stoffe müssen in den Restmüll oder über spezielle Sammelstellen entsorgt werden, wie auch in der schadstoffmobil24 angegeben.

Die Herausforderungen der Schadstoffentsorgung

Die kommunale Schadstoffentsorgung ist ein komplexes Thema. Laut einer Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe gibt es erhebliche Probleme wie eine unzureichende Dichte an Recyclinghöfen und Sammelstellen sowie unzureichende Informationen über Abgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten. Sicherheitsaspekte und der Schutz von Mensch und Umwelt stehen dabei an oberster Stelle. Gesetzliche Vorgaben verlangen die gesonderte Sammlung gefährlicher Abfälle, darunter auch Altöle, Farben und Batterien.

Die TRGS 520, die technische Regeln für Gefahrstoffe festlegt, ist entscheidend für die korrekte Durchführung der Schadstoffentsorgung. Diese Regeln bestimmen unter anderem die sicherheitstechnischen Anforderungen für Sammelstellen und Zwischenlager. Um den speziellen Anforderungen jeder Kommune gerecht zu werden, sind maßgeschneiderte Entsorgungskonzepte notwendig, wie sonderabfall-wissen beschreibt.

Insgesamt ist die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Sonderabfällen klar auf die Verbraucher verteilt. Die Schadstoffmobile bieten jedoch eine praktische Möglichkeit, um gefährliche Abfälle sicher und gesetzeskonform zu entsorgen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.