Im Februar 2025 kam es am Bahnhof in Wendlingen zu einer brutalen Attacke, in deren Folge ein 66-jähriger Mann zu Tode geprügelt wurde. Der 36-jährige Angeklagte, ein Mann aus dem Gazastreifen, wurde wegen Totschlags angeklagt, jedoch vom Landgericht Stuttgart als schuldunfähig freigesprochen. Dies berichtet die Esslinger Zeitung.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leidet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten ebenfalls auf Schuldunfähigkeit plädiert. Nach dem Vorfall hatte der Angeklagte selbstständig über den Notruf die Polizei alarmiert, seine Aussagen galten jedoch als wirr.
Psychische Erkrankung und traumatische Erlebnisse
Während des Prozesses, der Ende Juli 2025 begann und ursprünglich auf acht Verhandlungstage angelegt war, zeigte der Angeklagte auffälliges Verhalten. Er weinte oft und sprach mit imaginären Personen. Dabei berichtete er von traumatischen Erlebnissen, darunter die Bombardierung seines Hauses im Gazastreifen sowie den Tod eines Freundes. Stuttgarter Nachrichten ergänzt, dass der Angeklagte während des Prozesses wiederholt versicherte: „Ich habe das nicht getan“.
Die Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer eskalierte, wobei der 36-Jährige dem 66-Jährigen mindestens viermal gegen den Kopf trat. Das Opfer verstarb acht Tage nach der Attacke im Krankenhaus an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der Gutachter empfahl die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung, da er in Freiheit als gefährlich eingeschätzt wurde.
Der Prozess um die blutige Attacke zog sich über mehrere Tage, und das Urteil fiel nach sieben Verhandlungstagen. Der Angeklagte hatte sich zuvor zunächst geflüchtet, stellte sich dann aber eigenständig bei der Polizei. Bei seiner Festnahme versuchte er, sich mithilfe einer Übersetzungs-App auf Arabisch zu verständigen. In einem schriftlichen Statement wies er alle Schuld von sich und gab an, dass er sich lediglich verteidigt habe.