In Metzingen hat die Fällung von über 40 Bäumen auf einer Streuobstwiese am Bongertwasen für große Aufregung gesorgt. Die Stadtwerke Metzingen fällten am 11. Februar 44 Streuobstbäume, um Platz für den geplanten Sauna-Wellnessbereich eines neuen Ganzjahresbades zu schaffen. Diese Aktion hat den BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) auf den Plan gerufen, der umgehend Widerspruch gegen die Genehmigung der Rodung einlegte. Der Widerspruch hatte aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass bis zur Entscheidung keine Bäume gefällt werden durften.

Die Genehmigung zur Baumfällung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt erteilt, und die Fällung der Bäume geschah innerhalb weniger Minuten nach dieser Genehmigung. Der BUND hat nun Anzeige gegen die Stadt Metzingen wegen der rechtswidrigen Fällung erstattet und fordert eine umfassende Aufklärung des Vorgangs. Zudem verlangt der Umweltverband, dass auf dem Gelände vorerst keine weiteren Arbeiten stattfinden, bis die rechtlichen Fragen geklärt sind. Der BUND kritisiert das Vorgehen der Stadt als „skrupelloses Vorgehen“ und sieht darin eine Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz.

Der Streit um die Bäume

Ein zentraler Streitpunkt in diesem Konflikt ist der Zeitpunkt, wann die Stadt von dem Widerspruch des BUND wusste. Während die Stadt sich auf den Standpunkt stellt, dass alles rechtens abgelaufen sei, sieht der BUND dies anders und fordert eine Aufklärung über die Abläufe. Die Polizei ist bereits eingeschaltet und sucht Zeugen, die möglicherweise zur Klärung des Sachverhalts beitragen können.

Im Mai 2018 hatte der Metzinger Gemeinderat den Bau eines neuen Ganzjahresbades im Gebiet Bongertwasen beschlossen. Seither gab es immer wieder Kritik an den Plänen, insbesondere von Umweltverbänden wie dem BUND und dem NABU (Naturschutzbund Deutschland), die flächenschonende Alternativen forderten. Streuobstwiesen spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem, da sie Lebensräume für geschützte Vogelarten, Insekten und Fledermäuse bieten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Nach dem baden-württembergischen Naturschutzgesetz dürfen Streuobstwiesen über 1.500 Quadratmetern nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden. Dies bedeutet, dass der Verlust von Bäumen in diesen Gebieten nur unter strengen Auflagen erfolgen darf. Das geänderte Naturschutzgesetz soll Streuobstwiesen besser schützen und betont, dass alte Bäume mit Höhlen erhalten bleiben müssen. Bei Verlust von Baumhöhlen ist der Ersatz durch künstliche Quartiere für Vögel und Fledermäuse erforderlich.

Zusätzlich dürfen Bäume nur von Oktober bis Februar gefällt werden, um die Lebensräume der Tiere nicht zu stören. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern führen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Umwandlung von Streuobstwiesen zu beantragen, kann dies formlos bei der Unteren Naturschutzbehörde einreichen.

Die Situation in Metzingen wirft nicht nur Fragen zur rechtlichen Lage auf, sondern auch zur Verantwortung von Städten und Gemeinden im Umgang mit natürlichen Ressourcen. Das Thema Naturschutz wird in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert, und die Ereignisse rund um die Baumfällung in Metzingen könnten als Signal für ein Umdenken in der Stadtplanung verstanden werden.