Pflegeheimkosten: So schützen Sie Ihr Erbe vor dem Sozialamt!
Der Artikel bietet Einblicke zur Hausübertragung an Kinder, Rückforderungsrisiken des Sozialamts und wichtige Schutzstrategien.

Pflegeheimkosten: So schützen Sie Ihr Erbe vor dem Sozialamt!
Immer mehr Eltern entscheiden sich dazu, ihre Immobilien frühzeitig an ihre Kinder zu übertragen. Dieses Vorgehen soll häufig dazu dienen, Nachlassstreitigkeiten zu vermeiden und das eigene Zuhause bis ins hohe Alter zu sichern. Doch ein Risiko bleibt: Die Pflegebedürftigkeit kann dazu führen, dass das Sozialamt die Schenkung gemäß § 528 BGB zurückfordert, wie anwalt.de berichtet. Insbesondere dann, wenn das eigene Vermögen nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken, können schenkende Eltern mit Rückforderungen konfrontiert werden.
Die Rückforderung droht unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn die Eltern pflegebedürftig werden und die Schenkung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Die Frist für die Rückforderung beginnt nicht mit dem Notartermin, sondern erst, wenn das Objekt wirtschaftlich entzogen wurde. Sollte ein Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch stehen oder die Eltern weiterhin im Haus wohnen, könnte sich diese Frist jedoch verlängern.
Risikominimierung durch Schutzstrategien
Um die Gefahr einer Rückforderung zu minimieren, können verschiedene Schutzstrategien angewandt werden. Dazu gehören unter anderem Nießbrauch mit Schutzklauseln, zeitlich oder konditional befristete Wohnrechte sowie die Pflegeverpflichtung des Kindes als Gegenleistung für die Immobilie. Zudem können Eltern sich über Haftungsrisiken und mögliche Gegenleistungen klar informieren, um die vorgenannten Risiken zu reduzieren.
Laut frag-einen-anwalt.de ist auch eine Rückabwicklung von Schenkungen ein häufig diskutiertes Thema, insbesondere dann, wenn die Schenkung noch nicht die zehnjährige Frist nach § 528 BGB überschreitet. Das Sozialamt prüft in solchen Fällen, ob es die Rückforderung der Schenkung vornehmen muss, um den Unterhalt der betroffenen Senioren zu sichern. Ein Beispiel dafür ist der Fall einer Großmutter, die Ende 2022 eine Immobilie an ihre Familie schenkte. Das Sozialamt könnte darauf bestehen, dass zunächst die Möglichkeiten der Mieteinnahmen ausgelotet werden, bevor es eigene Leistungen bereitstellt.
In Anbetracht der aktuellen gesetzlichen Regelungen sollten Familien auch die finanziellen Belastungen durch den Elternunterhalt betrachten. Besonders gutverdienende Kinder können von dieser Regelung betroffen sein, auch wenn eine Gesetzesreform von 2020 besagt, dass der Elternunterhalt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro in Betracht gezogen wird.
Fazit
Die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation ist ein komplexer Prozess, der weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben kann. Um Risiken zu vermeiden und sich auf die besten Schutzstrategien zu konzentrieren, sind umfassende Informationen und vorausschauende Planung unerlässlich. Nur so können Eltern sicherstellen, dass ihr Zuhause auch im Alter bewahrt bleibt und Konflikte innerhalb der Familie vermieden werden.