Der Landkreis Göppingen hat jüngst Neuigkeiten zur Müllverbrennung und den damit verbundenen Gebühren veröffentlicht. Zwar zahlt der Landkreis künftig weniger für die Müllverbrennung im Müllheizkraftwerk (MHKW), doch für die Bürgerinnen und Bürger bleiben die Gebühren zunächst unverändert. Dies bekräftigte Clarissa Weber, Pressesprecherin des Landratsamts, welche die vertraglichen Änderungen ab 2026 als finanziell vorteilhaft einstuft, jedoch keine sofortige Reduzierung der Müllgebühren in Aussicht stellt. Ab diesem Jahr trägt der Landkreis kein Mengenrisiko mehr und bezahlt nur noch für die tatsächlich angelieferte Abfallmenge.

In der Vergangenheit war es so, dass der Landkreis für 40.000 Tonnen Müll aufkommen musste, obwohl in Wirklichkeit lediglich 30.000 Tonnen anfielen. Die finanziellen Vorteile aus dem neuen Vertrag sind bereits in die Gebührenkalkulation für 2025 und 2026 integriert. Dennoch können keine konkreten Einsparungen pro Haushalt beziffert werden, da die allgemeinen Kostensteigerungen in der Abfallwirtschaft die Vorteile weitgehend aufbrauchen.

Aktuelle Gebührenstruktur

Für einen Vier-Personen-Haushalt belaufen sich die Müllgebühren im Landkreis Göppingen auf 172 Euro, was unter dem Landesdurchschnitt liegt. Tatsächlich ist die Müllabfuhr in 26 von 45 Stadt- und Landkreisen teurer als in Göppingen. Es wird erwartet, dass die Gebühren im Jahr 2027 erneut angepasst werden, wobei eine Beschlussfassung des Kreistags im vierten Quartal 2026 vorgesehen ist.

Ab dem 1. Januar 2025 haben die Bewohner die Möglichkeit, Größe und Anzahl der Mülltonnen nach ihrem Bedarf zu wählen. Eine Anschlusspflicht an die Restmüll- und Biotonne bleibt bestehen, es sei denn, es wird Eigenkompostierung betrieben. In diesem Fall kann auf die Biotonne verzichtet werden. Die Abfuhr erfolgt in der Regel alle 14 Tage für Rest- und Biomüll, während die Papiertonne alle vier Wochen geleert wird. Wichtig ist, dass die Tonnen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr mit geschlossenem Deckel und gültiger Gebührenkontrollmarke bereitgestellt werden.

Neuigkeiten zur Gebührenordnung

Die Gebühren pro Person sind degressiv gestaffelt, um eine gerechte Gebührengestaltung sicherzustellen, was bedeutet, dass bei zunehmender Personenzahl in einem Haushalt das gebührenrelevante Abfallaufkommen pro Person sinkt. Ab 2025 wird für Wohneinheiten eine Grundgebühr von 5,00 Euro monatlich erhoben, die für Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe unterschiedlich ausfällt.

Die aktuelle Gebührenstruktur für Restmüll- und Biotonnen weist folgende Informationen auf:

Behältergröße Restmüllgebühren bis 2024 Biomüllgebühren bis 2024
40 Liter 3,50 € monatlich / 42,00 € jährlich
60 Liter 5,20 € monatlich / 62,40 € jährlich 4,30 € monatlich / 51,60 € jährlich
80 Liter 7,00 € monatlich / 84,00 € jährlich 6,40 € monatlich / 76,80 € jährlich
120 Liter 10,50 € monatlich / 126,00 € jährlich 12,90 € monatlich / 154,80 € jährlich
240 Liter 21,00 € monatlich / 252,00 € jährlich

Zusammengefasst: Der Landkreis Göppingen kommt mit einer ab 2026 günstigeren Müllverbrennung davon, während die Bürger vorerst keine Entlastung bei den Gebühren erfahren werden. Die zukünftige Gebührenstruktur, insbesondere die Möglichkeiten zur individuellen Anpassung der Mülltonnengrößen, könnte jedoch einen Wendepunkt in der Abfallwirtschaft des Landkreises darstellen. Informationen zur Gebührenkalkulation und weiteren Angeboten sind auf den Webportalen der Abfallentsorgung zu finden, einschließlich der EVA Abfallentsorgung und des AWV Ostfildern.