Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 5. Februar 2026 eine wichtige Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Diese Reform erweitert die Möglichkeiten der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere zum Schutz von Leib und Leben sowie der Infrastruktur. Bislang war Videoüberwachung am Busbahnhof in Nürtingen nahezu ausgeschlossen, da sie nur bei einem klaren Kriminalitätsbrennpunkt eingesetzt werden durfte. Aktuell liegt in Nürtingen und Umgebung jedoch kein solcher Kriminalitätsbrennpunkt vor, was den Einsatz von Überwachungstechnik stark einschränkte. Experten erhoffen sich durch die neue Regelung mehr Spielraum für die Sicherheitsbehörden und eine erhöhte Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Innenminister Thomas Strobl, der für die Änderungen plädierte, betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Der Ministerrat hat die Reformen nicht nur zur Verbesserung des Videovorzeige-Schutzes beschlossen, sondern auch dafür, dass öffentliche Stellen künstliche Intelligenz (KI) effektiv nutzen und trainieren dürfen. Dies könnte die Effizienz bei der Sicherheitserbringung erhöhen und gleichzeitig Baden-Württemberg als Forschungsstandort stärken, indem personenbezogene Daten für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden können.
Neuerungen und Rahmenbedingungen
Nach den Änderungen können öffentliche Stellen den Einsatz von Videoüberwachung für die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Ausübung des Hausrechts zunehmend rechtssicher gestalten. Wichtige Aspekte dabei sind, dass die Videoüberwachung erforderlich sein muss und die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen dürfen. Dies gilt auch für großflächige Anlagen wie Einkaufszentren oder Sportstätten, wo der Schutz des Lebens, der Gesundheit oder der Freiheit der Anwesenden als besonders wichtig angesehen wird.
Zusätzlich wurde die maximale Speicherfrist für Videoaufnahmen auf zwei Monate verlängert, was einen signifikanten Fortschritt darstellt. Zuvor gab es strenge Beschränkungen hinsichtlich der Arten von Objekten und Personen, die überwacht werden durften. Die neue Regelung ermöglicht es Verwaltungs- und Justizbehörden zudem, KI datenschutzrechtlich sicher zu nutzen und vollständig automatisierte Bescheide zu erlassen.
Diese Entwicklungen stehen im Kontext der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt sind. Gerade bei Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen sind strenge Anforderungen zu beachten. Diese beinhalten die Notwendigkeit, dass die Überwachung zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen dient oder zur Wahrnehmung des Hausrechts erforderlich ist. Bestehen keine Anhaltspunkte, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen, kann der Einsatz von Videoüberwachung legitimiert werden. [dsgvo-gesetz] ergänzt, dass bei der Überwachung von großflächigen Anlagen und im öffentlichen Verkehr ein besonders hohes Interesse an der Sicherheit der Anwesenden besteht.
Diese Gesetzesänderungen markieren einen erheblichen Schritt in Richtung einer verbesserten Sicherheitsinfrastruktur in Baden-Württemberg und bieten der Öffentlichkeit erweiterte Schutzmöglichkeiten in Zeiten wachsender Besorgnis um die Sicherheit im urbanen Raum. Weitere Informationen dazu findet man in den ausführlichen Berichten auf NTZ und Baden-Württemberg.