Am heutigen Tag, dem 10. September 2025, ist das Thema Abofallen wieder in den Fokus gerückt. Verbraucher sehen sich oft mit der Behauptung konfrontiert, sie hätten ohne ihr Wissen einen Vertrag abgeschlossen und müssten dafür zahlen. Diese Problematik wird immer drängender, da unberechtigte Vertragsabschlüsse häufig durch Dritte erfolgen und nicht in der Verantwortung des Verbrauchers liegen. Der Anbieter ist verpflichtet, nachzuweisen, dass der Kunde wissentlich und willentlich einen Vertrag eingegangen ist. Dies betont auch der Informationsdienst VZH.

Die Einführung der Button-Lösung soll dazu beitragen, diese Abofallen zu reduzieren. Diese Regelung verlangt, dass Bestellbuttons eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder ähnlichen Formulierungen beschriftet sind. Formulierungen wie „bestellen“ oder „anmelden“ sind nicht ausreichend, um eine rechtliche Bindung herzustellen. Fehlt ein korrekt beschrifteter Button, kommt kein Vertrag zustande, was für viele Verbraucher eine bedeutende Erleichterung darstellen kann.

Wichtige Maßnahmen für Verbraucher

Verbraucher sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass sie vor dem Abschluss einer Bestellung umfassend über Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Gesamtpreis informiert werden müssen. Wenn diese Informationen unzureichend sind, steht dem Verbraucher ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung des Vertrags zu. Sollte das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß erläutert worden sein, kann der Vertrag sogar nach Ablauf von zwei Wochen widerrufen werden.

Im Kampf gegen Abofallen nutzen viele Anbieter mittlerweile künstliche Intelligenz, um Fragen der Nutzer effizient zu beantworten. BurdaForward GmbH hat beispielsweise einen KI-basierten Chatbot entwickelt, der jedoch vorsorgt, dass keine persönlichen und sensiblen Daten offengelegt werden. Die Kommunikation mit dem Bot wird verarbeitet, um die Qualität der Antworten zu verbessern, jedoch bleiben die personenbezogenen Nutzungsdaten geschützt. Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung zu finden, wie auf der Plattform Focus erklärt wird.

Abonnenten eines E-Papers oder Printabonnements haben mittlerweile die Möglichkeit, ihre Abonnements zu verknüpfen. Dies bietet erhebliche Vorteile, einschließlich der Aktivierung von drei kostenfreien Artikeln. Um die Vorteile zu nutzen, müssen Nutzer jedoch ihre Anmeldung bestätigen und bei Bedarf den Kundenservice kontaktieren oder den Spam-Ordner überprüfen, wenn sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. Dies hat die Schwetzinger Zeitung in einem aktuellen Bericht angesprochen.